Begründung: Das Berufungsgericht hat die beanstandete Werbeaussage - "Ihr neues Nr 1 - Magazin am Montag. Vom Start weg mehr Käufer als p***** - mit mehr Qualität" - als offenbar ernstgemeinte Tatsachenbehauptung der Beklagten, ihr Magazin sei qualitätsvoller als das namentlich genannte Produkt des Mitbewerbers, und nicht nur als Hinweis darauf verstanden, die eigenen Leistungen hätten eine hohe Qualität; dass der objektiv nachprüfbare Tatsachenkern aber richtig sei, habe die ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 28. 9. 1999 eingebrachten Mahnklage begehrte die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft von der beklagten Wohnungseigentümerin Zahlung der von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen "Umlage" für August 1999 in der anteiligen Höhe von S 119.122 samt Anhang. Der Zahlungsbefehl wurde am 12. 10. 1999 antragsgemäß erlassen. Am 15. 10. 1999 beantragte die Klägerin die Anmerkung der Klage gemäß § 13c Abs 3, 4 WEG bei den Liegenschaftsanteilen der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse richten sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere Natur und Zweck der Dienstbarkeit zur Zeit ihrer Einräumung zu beachten sind (SZ 53/149; NZ 1997, 165; RIS-Justiz RS0011720; zuletzt EvBl 1999/204). Dabei ist auf Beschaffenheit und Verwendung der beteiligten Liegenschaften Bedacht zu nehmen (EvBl 1999/204... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 11. 1969 geborene Klägerin wurde am 11. 4. 1981 zwecks Beobachtung des linken Hüftgelenkes, an welchem sie Schmerzen verspürte, auf der Kinderabteilung des Landeskrankenhauses V***** stationär aufgenommen. Die Behandlung erfolgte zunächst kunstgerecht. Zwischen dem 23. und 29. 4. 1981 verschlechterte sich der Zustand der Klägerin. Es hätte entweder eine diagnostisch-therapeutische Punktion ihres Hüftgelenks oder die Beiziehung eines Orthopäden oder die T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 3. 1949 in Jugoslawien geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 8. 1997) war er als Hilfsarbeiter beschäftigt. Aufgrund verschiedener näher festgestellter gesundheitsbedingter Beeinträchtigungen kann der Kläger seit Antragstellung nur mehr halbzeitig leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen und im Stehen unter Vermeidung von längerem Gehen (nicht mehr als eine Stunde) verrichten. Vermieden werden müss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 5. 1944 geborene Kläger, der eine dreieinhalb Jahre dauernde Lehre als Kfz-Mechaniker (erfolgreich) abgeschlossen hat, war im maßgebenden Zeitraum vor dem Stichtag als Kraftfahrer und Kfz-Mechaniker bei einem Bauunternehmen beschäftigt. Der Kläger war seinerzeit in diesem Unternehmen eingestellt worden, weil ein Kraftfahrer benötigt wurde und der Kläger auch eine entsprechende Ausbildung als Kfz-Mechaniker absolviert hatte. Er war daher "kombinie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien haben als Gesellschafter der im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 89274k eingetragenen D***** GmbH (im Folgenden nur mehr kurz: GmbH) mit notariellem Abtretungsvertrag vom 29. 1. 1997 ihre Geschäftsanteile an den Kläger (der hiedurch deren Alleingesellschafter wurde) abgetreten, wobei sie sich in Punkt 7. Abs 2 dieses Abtretungsvertrages verpflichteten, "etwa auftretende, noch von ihnen zu vertretende und nicht in der Finanzbuch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten ... auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit iSd § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Arzt schuldet dem Patienten den Einsatz seines fachlichen Wissens und Könnens nach den Regeln des ärztlichen Berufs. Ein Verstoß gegen die Regeln medizinischer Kunst liegt vor, wenn die vom Arzt gewählte Maßnahme hinter dem in Fachkreisen anerkannten Standard zurückbleibt (SZ 62/125). Ein Arzt handelt somit dann fehlerhaft, wenn er das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte oder Fachärzte vorausgesetz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, dass in einem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren ein vom Berufungsgericht verneinter Verfahrensmangel auch noch in dritter Instanz geltend gemacht werden kann (RIS-Justiz RS0043137), doch ändert dies nichts am Rechtsmittelausschluss durch § 502 Abs 1 ZPO, wenn keine gravierende Verletzung verfahrensrechtlicher Grundsätze geltend gemacht wird. Schon das Berufungsgericht hat darauf h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat infolge eines Antrages des Antragsgegners nach § 528 Abs 2a ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18a MRG seinen Zulässigkeitsausspruch dahin abgeändert, dass der Revisionsrekurs doch zulässig sei, weil die Frage des Umfanges einer Manuduktionspflicht gegenüber einem unvertretenen Antragsgegner, der der Rückforderung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen ausgesetzt sei, einer Klärung durch das Höchstgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Miteigentümer einer Liegenschaft im Gemeindegebiet der Erstbeklagten. Diese war im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Erstbeklagten als "Baufläche/Betriebsgebiet" ausgewiesen. Am 11. 12. 1990 schlossen die Kläger mit einem Mineralölunternehmen über eine Teilfläche der Liegenschaft einen Bestandvertrag, mit welchem sie diesem Unternehmen die Berechtigung einräumten, eine Tankstelle samt Nebenanlagen und Nebenbetrieben als Superädifikate im Sinn de... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die Antragstellerin ua im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 1. 5. 1988 bis 28. 2. 1991 Mieterin einer Wohnung mit einer Nutzfläche von 46,8 m2 war, für welche die Antragsgegnerin als Vermieterin bei der Berechnung des Entgelts, der Absetzung der Abnützung, der Kapitaldienste und der Verzinsung der aufgewendeten Eigenmittel als Entgeltbestandteile die Werte nach Schillingeröffnungsbilanzgesetz 1954 zugrunde legte. Hiedurch leistete die Antrags... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Giulio D*****, geboren am 28. März 1998, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Antragsteller Brigitte P***** und Giuseppe D*****, beide vertreten durch Dr. Günter Tews, Rechtsanwalt in Linz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem hier amtshaftungsrechtlich zu beurteilenden Anlassverfahren des Bezirksgerichts Hietzing begehrte die Vermieterin vom Kläger als dort beklagten Mieter (im folgenden nur Kläger) einer Wohnung - dessen Mietvertrag dem MRG unterfiel - die Bezahlung rückständiger Mietzinse für zwei Monate samt vereinbarten Zinsen sowie unter Auflösung des Mietvertrags gemäß § 1118 ABGB die Räumung der Wohnung. Der Kläger bezahlte die rückständigen Mietzinsbeträge, jedoch n... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem in der Regel keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann (RIS-Justiz RS0108169; vgl auch SZ 49/43, SZ 50/101, jeweils mwN). Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert"... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. August 1989 in der Türkei geschlossene Ehe der beiden Streitparteien mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zwei Kinder entstammen, wurde mit Urteil eines Gerichtes in Esme (Türkei) am 3. März 1998 rechtskräftig geschieden. Eine Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch einer der beiden Ehegatten enthält dieses Urteil nicht, jedoch ist aus der
Begründung: ersichtlich, dass die Ehezerrüttung durch Verfehlungen der Klägerin herbeigeführt wurde. Die unvert... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen wurde der Kläger in der gleichen Funktion verwendet wie beim Vorgängerunternehmen, wo er unstrittig als Angestellter beschäftigt war. Er sollte überwiegend in Kroatien, Slowenien, daneben auch in anderen Ländern Kunden akquirieren, war aber auch als technischer Berater und Dolmetsch für die Erstbeklagte tätig. Er erhielt ein monatliches Fixum von S 10.000 netto, hatte wohl keine fixe Arbeitszeit vorgegeben, war aber die "volle Arbeitszeit" ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob folgende Klagebegehren: Es werde zwischen der klagenden und den beklagten Parteien festgestellt, dass die erstbeklagte Partei schuldig ist, der durch die klagende Partei vertretenen Arbeitnehmerschaft, in eventu: den (ehemaligen) Auslandsmonteuren der erstbeklagten Partei, in eventu: der zweitbeklagten Partei) Zug um Zug... den Betrag von S 3,665.037,40 sA zu übergeben (zu zahlen), in eventu: es werde festgestellt, dass die zwei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ergebnis der nach §§ 81 ff EheG gebotenen Billigkeitsentscheidung könnte nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Ober- und Untergrenzen läge, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente solange zu vernachlässigen, als sich der ausgemittelte Ausgleichsbetrag innerha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung jede Information im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Beiträge in Printmedien, in denen sein Name wiederholt und auffällig genannt wird, wenn diese mit einer Anzeige verbunden sind, verboten. Grundlage dieses Unterlassungsgebots waren redaktionelle Fachartikel in zwei Ausgaben einer gratis an Haushalte verteilten Zeitung, in de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers. Sie ist so auszulegen, wie sie von den angesprochenen Verkehrskreisen - hier Konsumenten, die sich für eine Kaminsanierung interessieren - bei ungezwungener Auslegung verstanden wird. Was der Werbende selbs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wettbewerbsabsicht wird nach ständiger Rechtsprechung vermutet, wenn eine Handlung der Förderung des eigenen Wettbewerbs dient und objektiv den Charakter einer Wettbewerbshandlung aufweist. Sie muss nicht der einzige oder wesentliche Beweggrund der Handlung gewesen sein, darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht2 21; ÖBl 1998, 335 - Notruftelefonsystem II mwN, 4 Ob 270/98d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den festgestellten Sachverhalt dahin zusammengefasst, dass der Kläger den ihm anvertrauten Geldbetrag zur Gänze entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet hat. Bei Vorliegen entsprechender Sachverhaltsfeststellungen bedarf es nicht der Anwendung von Beweislastregeln (4 Ob 69/78; 5 Ob 765/78; zuletzt 9 ObA 75/93; 1 Ob 598/95; 4 Ob 2246/96i; 3 Ob 242/99f). Die als erheblich bezeichnete Rech... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Hauptmieter, der Beklagte Vermieter der Geschäftsräume top 1, ***** Wien, bestehend aus einem Gassenlokal, einem hofseitigen Raum, Küche und Magazin. Der Antragsteller beantragte die Überprüfung der Angemessenheit des Zinses für die Zeit vom 8. Mai 1993 bis 4. Mai 1995, das heißt bis zum Zeitpunkt der zwangsweisen Räumung. Der vereinbarte Mietzins von monatlich S 25.000 sei im Hinblick darauf unangemessen gewesen, weil sich das Mietobjekt in einem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufene Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung seit 5 Ob 677/77; SZ 68/3; zuletzt etwa 1 Ob 334/98v; 5 Ob 158/98s). Da sich das Berufungsgericht - anders als in dem Gegenstand der von der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 26. 2. 1985 als uneheliches Kind der Gabriele M***** geboren. Sie befindet sich seit 1996 in der Obsorge ihres Großvaters, Stefan F*****, des Vaters der Mutter. Der Beklagte war vor mehr als 10 Jahren mit der Mutter für kurze Zeit befreundet. Ob diese Freundschaft auch oder teilweise innerhalb des Zeitraumes von nicht mehr als 302 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Entbindung bestanden hat, konnte ebensowenig wie die Dauer dieser Freundsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass der Oberste Gerichtshof trotz Zurückweisung des Abänderungsantrages gemäß § 508 Abs 1 ZPO samt damit verbundener ordentlicher Revision mit Beschluss des Berufungsgerichtes vom 12. 1. 2000 (ON 75) über die für diesen Fall zusätzlich (hilfsweise) erhobene außerordentliche Revision zulässigerweise deshalb zu entscheiden hat, weil das Berufungsgericht den Wert des Entscheidungsgegenstandes ge... mehr lesen...