Norm: AußStrG §10 B AußStrG §14 B3 AußStrG §16 BII2g ZPO §502 Ca1 ZPO §502 Cb ZPO §503 B1 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 D JN §57 JN §54 Abs2 ZPO §502 Da3 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahre 1974 aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden geschieden. Die fünf minderjährigen ehelichen Kinder verblieben bei der Beklagten. Der Kläger musste für sie einen monatlichen Unterhaltsbetrag von insgesamt 7.100 S bezahlen. Infolge Todes eines der Kinder und Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit eines zweiten wurde diese Unterhaltsverpflichtung des Klägers nunmehr mit 4.900 S monatlich festgesetzt. In Pflege und Erzie... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Ca6 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.2030 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IC ZPO §502 HIII5LGVÜ Art5 Nr1 ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gültig ... mehr lesen...
Der Beklagte bestellte am 23. Juli 1978 bei der Klägerin über deren damaligen Vertreter Othmar M drei Fenster und eine Tür zum Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) von 10 875 S. Der Bestellschein enthält auf der Vorderseite oberhalb der Unterschrift des Beklagten den Hinweis, daß der Besteller die Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich anerkannt hat und daß mündliche Vereinbarungen keine Gültigkeit haben. Die Lieferung wurde prompt (ehest) nach Einlangen der Ware ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 A ZPO §502 E ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 A ZPO §502 E ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Z, D-Gasse 4. Sie kundigten der Beklagten das ebenerdige, nordseitig gelegene Geschäftslokal zum 31. März 1978 gerichtlich auf. Sie vertraten in der Aufkündigung die Ansicht, daß die Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes auf den vorliegenden Bestandvertrag nicht anzuwenden seien. Vorsichtshalber machten sie jedoch die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Z. 6 und § 19 Abs. 6 MietG geltend. Die Klägerinne... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 Ag AußStrG §14 B3 ZPO §502 Ca3 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §502 De1 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 De1 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.2030 ... mehr lesen...
Das Erstgericht als Titelgericht bewilligte der nunmehrigen Beklagten gegen den nunmehrigen Kläger auf Grund des Vergleiches vom 3. Oktober 1966 zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 700 S (für Oktober 1978) und der ab 1. November 1978 am Ersten eines jeden Monats fälligen Unterhaltsbeträge von je 700 S Fahrnis- und Gehaltsexekution. Letztere Exekution ist noch anhängig. Mit der vorliegenden Klage erhob der Kläger nach § 35 EO Einwendungen gegen die betriebenen Unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 ZPO §502 Ca1 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.... mehr lesen...
Karl S, der uneheliche Vater der am 4. Dezember 1964 geborenen Minderjährigen, wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1973 zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 500 S für sein Kind verhalten. Am 19. März 1979 beantragte der Amtsvormund, die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab April 1979 auf 2000 S monatlich zu erhöhen; der Vater sei als Fräser bei der Firma B in D (Schweiz) beschäftigt, beziehe la... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A AußStrG §14 Abs2 B1 AußStrG §14 Abs2 B3 AußStrG §14 Abs2 B6 ZPO §502 Ca1 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 ... mehr lesen...
Begründung: Mit von der klagenden Partei, deren Sitz in Liechtenstein ist, am 7. 8. 1974 in Vaduz und vom Beklagten am 14. 8. 1974 in Graz unterfertigten Kaufvertrag verkaufte die klagende Partei als Inhaberin des österreichischen Patentes "Verfahren für Reparaturen von Kaminmauerwerk od. dgl." Klasse 37 a, 12/04, Int. Cl. E 04 f 17/02, österreichische Patentschrift 309.748, einen ideellen Einviertelanteil dieses Patentes, um den Kaufpreis von 149.800 S an den in der Steiermark wo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3 ZPO §502 Ca1 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3 ZPO §502 Ca1 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten den Kaufpreis von 2226 S für einen Griller, eine Kräutersalbe und vier Kosmetikkoffer, von der Zweitbeklagten den Kaufpreis von 2670 S für einen Griller und ein Frittiergerät. Die Beklagten bestritten den Klagsanspruch nach Grund und Höhe. Sie wendeten ein, daß sie bei der Werbeveranstaltung am 18. September 1975 durch unwahre Angaben veranlaßt worden seien, einen Bestellschein zu unterfertigen und am Heimweg mittels Post an den Kläger zu ... mehr lesen...
Norm: JN §58 Abs2 ZPO §448 b ZPO §501 ZPO §502 Bb JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 448 heute ZPO § 448 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von der Beklagten 9051 S samt 5% Zinsen seit 1. Jänner 1973 für die Reparatur einer von Ing. Wilhelm J, dem Rechtsvorgänger der Beklagten, an die Firma U "verliehenen" und von dieser an die Firma W "weiterverliehenen" Pumpe. Er brachte vor, daß einer seiner Techniker die Pumpe im Spätherbst 1972 im Auftrag der Firma J bei der Firma W überprüft und dabei festgestellt habe, daß sie nicht in Ordnung sei. Der Techniker habe die Pumpe mitgenommen, instand gesetzt und... mehr lesen...
Die im Jahre 1966 geschlossene Ehe der Streitteile ist aufrecht. Sie leben getrennt. Der Beklagte bezieht eine Pension von monatlich 4962.18 S, die Klägerin eine solche von 2772.47 S, die anteiligen Sonderzahlungen jeweils inbegriffen. Die Klägerin begehrt die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 20% des jeweiligen Einkommens des Beklagten mit der Begründung: , daß sie sich wegen seines ehewidrigen Verhaltens eine eigene Wohnung suchen mußte. Der Beklagte beantragte K... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemein... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Unterlassung des Vertriebes von Schaumzuckerwaren in der - näher beschriebenen - charakteristischen Form der "Schwedenbombe" in Österreich. Sie erwirkte zur Sicherung des erhobenen Unterlassungsanspruches das begehrte Verbot durch eine einstweilige Verfügung, die dem Beklagtenvertreter am 11. März 1974 zugestellt wurde. In der Hauptsache gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht abwies. Die Entscheidun... mehr lesen...
Am 6. März 1971 wurde Mumin K, der damals als jugoslawischer Fremdarbeiter bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte (kurz: Vorarlberger Gebietskrankenkasse) krankenversichert war, von einem von Edgar B gelenkten PKW mit Kennzeichen des Fürstentums Liechtenstein in Feldkirch/Giesingen niedergestoßen und schwer verletzt. Im Direktprozeß des Geschädigten stellte das Bezirksgericht Feldkirch mit rechtskräftigem Urteil vom 10. September 1973, C 855/73-2 fest,... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C ZPO §502 De1 ZPO § 11 heute ZPO § 11 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3FamLAG idF BGBl 1977/646 §12a ZPO §502 Ca1 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Beg... mehr lesen...