Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des Paragraph 905, Absatz eins, ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017616Dokumentnummer
JJR_19801127_OGH0002_0070OB00690_8000000_002