RS OGH 1980/7/9 1Ob646/80, 8Ob86/87, 7Ob51/01b, 4Ob171/09i, 7Ob176/15f, 8Ob80/20b

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Veröffentlicht am 09.07.1980
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Norm

JN §55
ZPO §502 De1

Rechtssatz

Wird neben dem Ersatz von Schäden die Feststellung der Leistungspflicht für künftige, aus demselben schädigenden Ereignis entspringende Schäden begehrt, stehen beide Begehren in tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang, sodass die Werte der in der Klage geltend gemachten Ansprüche zusammenzurechnen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042923

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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