Norm: ZPO §502 Abs2 BbJN §55
Rechtssatz: Der tatsächliche oder rechtliche Zusammenhang wird nicht allein durch den Umstand hergestellt, dass es sich um gleichartige Leistungen des Anspruchsberechtigten handelt oder dass mehrere Ansprüche einer Person gegen ein und denselben Gegner bestehen. Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes stehen dann in einem Zusammenhang, wenn die Leistungen aufgrund eines einheitlichen Auftrags erfolgten oder eine Gesam... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z2ZPO §500 Abs3ZPO §500 Abs4ZPO §502 Abs2ZPO §507 Abs1ZPO §507b Abs3
Rechtssatz: Auch nach der WGN 1997 ist eine trotz absoluten Unzulässigkeitsausspruches nach § 500 Abs 2 Z 2 (§ 502 Abs 2) ZPO erhobene außerordentliche Revision nicht vom Erstgericht nach § 507 Abs 1 ZPO zurückzuweisen, sondern von diesem gemäß § 507b Abs 3 ZPO dem OGH sofort und unmittelbar zur Entscheidung vozulegen. Anmerkung 0000... mehr lesen...