Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 Satz3ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: § 56 Abs 2 dritter Satz JN ist keine im Sinne des § 500 Abs 3 ZPO zwingende Bewertungsnorm. Entscheidungstexte 1 Ob 290/04k Entscheidungstext OGH 22.02.2005 1 Ob 290/04k Veröff: SZ 2005/21 1 Ob 204/06s Entscheidungstext OGH 19.12.2006 1 Ob 204/06s Beisatz: Demzufolge bestand... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1ZPO §500 Abs3
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf den Wert des Entscheidungsgegenstands - bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache - weder übermäßig hoch noch übermäßig niedrig ansetzen; ist eine solche Fehlbewertung offenkundig, dann ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 61/04f Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 61/... mehr lesen...