Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §50 Abs1
Rechtssatz: Die Klägerin hat in ihrer Revisionsbeantwortung inhaltlich auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels hingewiesen, weshalb ihr Schriftsatz der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung diente. Entscheidungstexte 4 Ob 189/99v Entscheidungstext OGH 13.07.1999 4 Ob 189/99v 6 Ob 316/00i Entscheidungst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei H***** H*****, vertreten durch Dr. *****, R*****a*****, wider die beklagte Partei Arbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte seit vielen Jahren als Steuerberater Anton P*** und dessen im Jahre 1983 verstorbene Ehefrau Johanna P*** betreut; dieser hatte der Kläger jeweils seine Honorarnoten übergeben und daraufhin Barzahlung erhalten. Mit der zu 2 C 62/87 des Erstgerichtes erhobenen Klage begehrt der Kläger ein am 29.März 1984 in Rechnung gestelltes Pauschalhonorar von S 11.000. In der - mit dieser Klage zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen - Klage 2 C 114/87 begehrt der K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision der klagenden Partei mit Beschluß vom 20. Oktober 1988, 6 Ob 1544/88, zurückgewiesen. Eine Mitteilung im Sinne des § 508 a Abs.2 erster Satz ZPO erfolgte nicht. Die beklagten Parteien erstatteten dennoch am 8. November 1988 (Postaufgabe 7. November 1988) eine Revisionsbeantwortung. Der in dieser enthaltene Antrag auf Zuspruch der Kosten dieses Schriftsatzes war gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der Beklagten mit einstweiliger Verfügung, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Blumen in Wien bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites ihre Betriebsstätten an Sonn- und Feiertagen offenzuhalten, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist. Das Rekursgericht gab am 25. Februar 1988 nur dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs der Beklagten teilweise Folge; es hielt das Verbot aufrecht, nahm aber davon - unter gleichzeitiger Teil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil vom 1.12.1986, 4 R 184/86-13, gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.6.1986, GZ.22 Cg 187/85-7, nicht Folge. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhob die Beklagte eine außerordentliche Revision, die mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 6.5.1987, 8 Ob 1503/87, gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Gläubigerschutzverband verwendet seit etwa eineinhalb Jahren für seine Mitgliederwerbung einen Prospekt (Beilage A), welcher in der Spalte "Unser Dienstleistungsangebot" ua nachstehende Ankündigung enthält: "Internationaler Mahn- und Inkassodienst - Rechtsschutzversicherung. Individuelles Service durch Kenntnis von Zahlungsgewohnheiten im In- und Ausland. Keine versteckte Honorierung durch Zinseneinbehalte. Durch weltweite Verbindungen besonderer Aktionsra... mehr lesen...