Norm: ABGB §268 GmbHG §15 ZPO §4 ZPO §5 ABGB § 268 heute ABGB § 268 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 268 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 268 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben am 21. 6. 2004 zu 38 Se 92/04i des Landesgerichts Linz einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers gestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 26. 8. 2004 wurde dieser Antrag - mittlerweile rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger begehrt die Zahlung des Betrags von 20.460 EUR sA mit der Behauptung, der Konkurseröffnungsantrag sei mutwillig, rechtsmissbräuchlich und in Schädigungsabsicht gestellt worden. Es habe kein... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt. Entscheidungstexte 4 R 99/04i Entscheidungstext OLG Wien 26.05.2004 4 R 99/04i mehr lesen...
Norm: ABGB §273 ABGB §282 GmbHG §15 GmbHG §15a GmbHG §18 ZPO §4 ZPO §5 ZPO §8 ABGB § 273 heute ABGB § 273 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 273 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000, GZ 8 P 181/98k-62, wurde für den Liquidator der Gesellschaft ein einstweiliger Sachwalter nach § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung vor Gerichten (ausgenommen Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Liquidator der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000 ein einstweiliger Sachwalter gemäß § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung des Betroffenen vor Gerichten (mit Ausnahme Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Rechtskraft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Liquidator der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000 ein einstweiliger Sachwalter gemäß § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung des Betroffenen vor Gerichten (mit Ausnahme Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Rechtskraft... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von Bedenken des Prozeßgerichtes, daß beim Betroffenen die Voraussetzungen des § 273 Abs 1 ABGB vorliegen, leitete das Pflegschaftsgericht im Sinne des § 6a ZPO ein Sachwalterbestellungsverfahren ein, das zur Sachwalterbestellung führte. Dem zum Sachwalter bestellten Rechtsanwalt wurde folgender Aufgabenbereich zugewiesen: Aufgrund von Bedenken des Prozeßgerichtes, daß beim Betroffenen die Voraussetzungen des Paragraph 273, Absatz eins, ABGB vorliegen, le... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2a AußStrG §249 ABGB §273 ZPO §1 Aa ZPO §5 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 249 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AB... mehr lesen...
Begründung: Die von der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von 3,909.393,96 S sA geführte Exekution durch Zwangsversteigerung richtet sich gegen eine GesmbH, die nach dem Stand des Grundbuchs Eigentümerin der zu versteigernden Liegenschaft ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst, weil ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung der Kosten hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde (vgl. § 72 Abs3 KO und § 1 Abs1 ALöschG). Die von der betreiben... mehr lesen...
Norm: ZPO §5 ZPO §26 ZPO §34 ZPO §39 ZPO §226 I ZPO § 5 heute ZPO § 5 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden ... mehr lesen...