Norm
ABGB §273Rechtssatz
Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000619Im RIS seit
28.11.2011Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011