Begründung: Die Rechtsmittelwerberin macht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes iSd § 52 Abs 2 AußStrG geltend, weil das Rekursgericht ohne eigene unmittelbare Beweisaufnahme wiederum „ergänzende Feststellungen“ getroffen habe, obwohl der Oberste Gerichtshof bereits in seiner Vorentscheidung 10 Ob 102/08k eine solche Vorgangsweise für nicht zulässig erklärt habe. Rechtliche Beurteilung Der erkennende... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein auf § 49 EheG gestütztes Scheidungsbegehren des Mannes. Das Berufungsgericht sprach aus, die Ehe zwischen den Streitteilen werde aus beiderseitigem Verschulden der Parteien geschieden. 1.) Zur Revision der Beklagten: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte begehrt, der Oberste Gerichtshof möge die Entscheidungen der Vorinstanzen dahingehend abändern, dass das Scheidungsbegehren abgewiesen werde; hilfsweise wolle... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Die nach § 488 Abs 4 ZPO dem Berufungsgericht aufgetragene vorherige Bekanntgabe, dass es gegen die erstinstanzliche Würdigung eines Beweises Bedenken habe, um den Parteien Gelegenheit zu geben, eine neuerliche Aufnahme dieses Beweises durch das Berufungsgericht zu beantragen, kommt nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur im Falle einer Beweiswiederholung durch das Berufungsgericht in Betracht, nicht aber bei einer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: War Grundlage der erstgerichtlichen Entscheidung nur eine mittelbare Beweisaufnahme, dann haben die Parteien im Berufungsverfahren auch nur ein Recht auf Wiederholung dieser mittelbaren Beweisaufnahme. Die mangelnde Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die nur den Zweck hätte, die mittelbar aufgenommenen Beweise (neuerlich) zu verlesen, kann dann aber keinen relevanten Verfah... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Es ist entscheidend, ob das Verhalten des Gerichtes dem durch § 488 Abs 4 ZPO gewährleisteten Informationswert entspricht. Gibt das Berufungsgericht bekannt, dass es eine Beweiswiederholung zu dem klaren im Beweisbeschluss bezeichneten prozessentscheidenden Thema vorzunehmen gedenkt, dann war von vornherein klar, was Gegenstand der vom Berufungsgericht im Rahmen der Beweiswiederholung durch Verlesen des Aktes vor... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Entspricht die Belehrung des Berufungsgerichts der Bestimmung des § 488 Abs 4 ZPO, ist es Sache der Parteien, die unmittelbare Aufnahme weiterer Beweise vor dem Berufungsgericht zu beantragen. Der Streitfrage, ob die Parteien auf die unmittelbare Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht verzichten können, kommt seit der ZVN 1983 im Hinblick auf § 281a ZPO und - seit der WGN 1989 - auf § 488 Abs 4 ZPO ke... mehr lesen...