Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft, Wien, um Vermittlung eines kompetenten Vertriebspartners. Diese Firma schlug den Kläger, der ein Einzelunternehmen gründen wollte, vor. Es kam zu mehreren Besp... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entsch... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2 JN §8 Abs2 JN §51 ZPO §259 Abs3 ZPO §417 Abs1 Z1 ZPO §429 Abs2 ZPO §446 ZPO §479a JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §479a ZPO § 479a heute ZPO § 479a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ob die Aufnahme des Beisatzes "als Handelsgericht" in das Ersturteil berechtigt war, kann nicht mehr überprüft werden, wenn die Aufnahme von keiner der beiden Parteien... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-... mehr lesen...
Norm: JN §7 ZPO §259 ZPO §446 ZPO §477 Abs1 Z2 D2a ZPO §479a ZPO §503 Z1 B3 JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im österreichischen Markenregister seit 25. März 1958 die Wortmarke "Milchgroschen" für Zuckerwaren, Bonbons, Schokolade und Pralinen, alle Waren mit Milchzusatz, eingetragen. Nachdem die Klägerin runde Milchbonbons, halbflüssig gefüllt, mit der Bezeichnung "Milchgroschen" schon einige Zeit auf den Markt gebracht hatte, begann die beklagte Partei runde Milchbonbons mit der Bezeichnung "Milchschilling" in den Verkehr zu bringen. Die Klägerin verlangt von der Bek... mehr lesen...
Norm: JN §8 Abs2 ZPO §477 Abs1 Z2 D2b ZPO §479a JN § 8 heute JN § 8 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 8 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ZPO § 477 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2b ZPO §479a ZPO §503 Z2 C6 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...