Begründung: Das Erstgericht setzte die vom Vater für sein Kind Sabine zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge von S 3.400 für die Zeit vom 1.10.1994 bis zum 31.12.1996 auf - zeitlich gestaffelt - geringere Beträge herab. Der für sein Kind Petra zu leistende monatliche Unterhalt von S 3.050 wurde für denselben Zeitraum teils herabgesetzt, teils erhöht, und der Vater ab 1.1.1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.400 verpflichtet. Weitergehende Herabsetzungs- bzw E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluß vom 12.Dezember 1997 den Antrag der Mutter, sie von Unterhaltsleistungen für ihren mj. ehelichen Sohn René zu entbinden, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 2.Februar 1998 und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 2.Februar 1998 und sprach aus, daß der ordentliche R... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters und Revisionsrekurswerbers auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung für seinen Sohn von monatlich S 4.500,-- auf monatlich S 3.800,-- wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diese erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Dem gegen diesen Beschluß erhobenen "Revisionsrekurs" des unt... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters, den Unterhaltsbeitrag für seine Tochter Nicole von zuletzt S 6.000.- monatlich auf S 5.000.- monatlich herabzusetzen, wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei (§ 13 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sabine und der mj. Thomas P***** sind die ehelichen Kinder des Josef P***** und der Anna P*****. Der Vater ist verpflichtet, Unterhaltsbeiträge von monatlich S 2.000,-- (für die mj. Sabine) und von S 1.500,-- (für den mj. Thomas) zu leisten. Der Vater beantragt, seine Unterhaltsverpflichtung auf S 500,-- je Kind herabzusetzen, weil er aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sei und hohe Schulden habe. Mit Beschluß vom 23.1.1998 bestellte das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63 AußStrG §14a Abs1 AußStrG §14a Abs2 ZPO §84 Abs3 I ZPO §474 Abs2 AußStrG § 14a gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 14a gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 AußStrG § 14a gültig v... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie 22.Bezirk als gesetzlicher Vormund der Kinder erhöhte das Erstgericht am 1.8.1996 den Unterhalt für die mj. Elvira W***** von bisher S 700,-- auf S 1.800,-- und für den mj. Leonhard W***** von bisher S 700,-- auf S 1.500,--. Der Rekurs des Vaters blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Vater gab beim Erstgericht einen "außerordentlichen" Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beiden Minderjährigen erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrag für beide Minderjährige von bisher S 1.900 um je S 3.100 auf je S 5.000 monatlich. Infolge Rekurses des Vaters bestätigte das Gericht zweiter Instanz mit dem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) den Ausspruch der Unterhaltserhöhung ab 1.1.1991 - den Erhöhungsantrag für den ... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 23.1.1998 betrifft eine wechselrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert im Berufungsverfahren von S 137.504,71 sA. Mit ihr gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene "außerordentliche Revision" der Beklagten, worin diese beantragt, die außerordentliche Revision ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 ZPO §474 Abs2ZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z3ZPO idF WGN 1997 §502 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2 ZPO §502 Abs4 ZPO §528 Abs2a ZPO §528 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §14a ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies mit Endurteil das auf Amtshaftung gestützte restliche Klagebegehren auf Zahlung von 140.000 S sA (Schmerzengeld) sowie Feststellung (Streitwert 10.000 S) ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 Abs4 ZPO §84 Abs3 I ZPO §474 Abs2 ZPO §506 Cb3 ZPO §506 Cc AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 ZP... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht den Unterhaltsbeitrag des Vaters für bestimmte Zeiträume herab und wies das Mehrbegehren auf Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.300 auf S 2.600 für weitere Zeiträume ab. Infolge Rekurses des Vaters setzte das Rekursgericht in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) die Unterhaltsverpfl... mehr lesen...
Begründung: Das Klagehaupt- und beide Eventualbegehren wurden mit dem der Klägerin am 19. 12. 1996 zugestellten Urteil des Erstgerichtes vom 16. 12. 1996 abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die Klägerin eine mit 30. 1. 1997 datierte Berufung, die am 31. 1. 1997 zur Post gegeben wurde. Das Berufungsgericht gab mit dem angefochtenen Urteil der Berufung nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die außerord... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes, daß die in der Berufung enthaltene Tatsachenrüge den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nur in unzureichendem Maße gerecht wird, wird vom Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin hat das Urteil des Erstgerichtes in zweiter Instanz wegen unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger Tatsachenfeststellung sowie wegen unrichtiger rechtlichter Beurteilung bekämpft. Die Rechtsrüge erschöpfte sich im Hinweis auf eine der Klageführung entgegenstehende Stundungsvereinbarung und war daher - da eine solche Vereinbarung von den Vorinstanzen nicht als erwiesen angenommen wurde - nic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den in der Berufung geltend gemachten Einwand, das erstinstanzliche Verfahren sei wegen des Unterbleibens der Beiziehung eines "weiteren" Sachverständigen mangelhaft geblieben, nicht nur mit dem Fehlen eines darauf gerichteten Antrages, sondern auch damit begründet, daß ein solcher Antrag - wäre er tatsächlich gestellt worden - im Hinblick auf die Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und Voll... mehr lesen...
Begründung: Das auf Feststellung der Ungültigkeit eines Testamentes gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichtes abgewiesen. Dieses Urteil wurde dem Klagevertreter am 29.Juli 1996 zugestellt. Dagegen erhoben die beiden Kläger eine mit 23.September 1996 datierte und an diesem Tag zur Post gegebene Berufung, mit der sie die Abänderung des Ersturteils im Sinne einer Stattgebung des Klagebegehrens beantragten. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung nicht F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 22.5.1996 zur Post gegebenen und am 24.5.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage aus einem Kreditvertrag begehrt die klagende Partei von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von S 130.668 samt Zinsen. Bei beiden Beklagten wird das Geburtsdatum angegeben, welches bei der Zweitbeklagten der 23.5.1977 ist. Die klagende Partei brachte in der Klage vor, den Beklagten einen Kredit gewährt und zugezählt zu haben. Die Beklagten hätten jedoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab Mai 1992 bei der beklagten Partei als Software-Entwickler angestellt und wurde von ihr mit der ihm am 21.9.1994 zugegangenen Kündigung zum 31.12.1994 gekündigt. Mit der am 28.9.1994 beim Erstgericht - von einem Vertragsbediensteten - zu Protokoll genommenen Klage focht der Kläger diese Kündigung an. Das Klagsvorbringen hat nachstehenden Wortlaut: "Ich war seit Mai 1992 bei der beklagten Partei als Software-Entwickler beschäftigt. Mi... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Rechtssache wurde mit in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 10.7.1995 in Anwesenheit beider Parteien(vertreter) verkündetem Beschluß zur Ferialsache erklärt (Seite 10 in ON 6 = AS 26). Das dem Klagebegehren stattgebende Ersturteil vom 2.8.1995 wurde dem Vertreter der beklagten Parteien laut Rückschein am Donnerstag, den 17.8.1995, zugestellt (AS 58). Die von den beklagten Parteien erhobene Berufung wurde am Donnerstag, den 21... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat mit drei getrennten Beschlüssen einen Rechtsanwalt zum Verfahrenssachwalter nach § 238 Abs 1 AußStrG und zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen für dringende Angelegenheiten zur Vertretung im Verfahren AZ 13 Nc 28/95 des Bezirksgerichts Linz sowie einen medizinischen Sachverständigen zur Klärung der Frage bestellt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Betroffene aus medizinischer Si... mehr lesen...
Begründung: Die schriftliche Ausfertigung des dem Klagebegehren stattgebenden Ersturteils wurde der nach § 20 Abs 1 Z 1 NÖ Pflegegeldgesetz für die Vollziehung und damit auch für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf am 23.3.1995, einem Donnerstag, zugestellt. Damit begann für den beklagten Pflegegeldträger die vierwöchige Berufungsfrist, die am 20.4.1995, einem Donnerstag, ablief (§ 2 Abs 1 ASGG iVm § 464 Abs 1 und 2 ZPO). D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in ihrer Aufkündigung vom 16.6.1994 vor, das Mietverhältnis über einen PKW-Abstellplatz im Hofe des Hauses S*****, den die gekündigte Partei gemietet habe, unterliege nicht dem Anwendungsbereich des MRG, weshalb es für dessen Auflösung durch Kündigung nicht der Geltendmachung eines Kündigungsgrundes bedürfe. Das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, ein besonderes Übereinkommen hinsichtlich eines Termine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus S*****, und des mj. Philipp S*****, infolge Revisionsrekurses der Eltern Gabriele S*****, und Thomas S*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt den Adoptivvater des im Zuge des Unterhaltsbemessungsverfahrens volljährig gewordenen Unterhaltsberechtigten für die Zeit vom 1.10.1991 bis 28.2.1994 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 10.000, insgesamt daher S 290.000, und abzüglich erbrachter Naturalleistungen von S 66.178 somit zur Zahlung eines Betrags von S 223.822 sowie ab 1.3.1994 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 10.000 abzüglich näher bezeichneter Naturalleistungen und w... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 I ZPO §467 Z3 Cb4 ZPO §474 Abs2 ZPO §503 Z2 C6 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1.September 1981 bis 30.Juni 1988 bei der **********Druckerei AG als Betreuer der Kolporteure beschäftigt. Mit 1. Juli 1988 setzte er sein Arbeitsverhältnis bei der aus der AG ausgegliederten Beklagten zu den gleichen Bedingungen und unter Wahrung sämtlicher Ansprüche fort. Vereinbarungsgemäß sollte auf das fortgesetzte Arbeitsverhältnis weiterhin der Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten der österreichischen Tageszeitungen (kurz K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm den Anspruch der gefährdeten Partei auf Zahlung des Betrages von S 123,477.303,80 samt Anhang gegen sämtliche Antragsgegner sowie die Gefährdungsvoraussetzungen nach § 379 Abs 2 EO als bescheinigt an. Es erließ daher zwar gegen sämtliche Antragsgegner einstweilige Verfügungen, wies aber einzelne Mehrbegehren ab. Soweit dies für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung ist, handelt es sich um folgende Aussprüche der Vorinstanzen: Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen lebt der Betroffene als Frühpensionist mit seiner Mutter in einem Einfamilienhaus in Perchtoldsdorf. Er befindet sich seit 1969 im permanenten Streit mit seinem Nachbarn, woraus mehrere Zivil- und Strafverfahren entstanden, die dem Betroffenen auch finanziellen Schaden verursachten. Der Betroffene leidet an einem paranoiden Syndrom aus dem Formenkreis der endogenen Psychose im Rahmen eines schizophrenen Achsensydroms. Dies ... mehr lesen...