Norm: ArbVG §105ZPO §411 CaZPO §461
Rechtssatz: Trotz Abweisung des gegen die Kündigung gerichteten Anfechtungsbegehrens ist der Beklagte, der diesem Begehren nicht mit dem Einwand entgegengetreten ist, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei nicht erfolgt, wegen der Bindungswirkung für allfällige Folgeprozesse durch die das Vorliegen einer Kündigung verneinende
Begründung: beschwert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ArbVG §101
Rechtssatz: Wegfall der Beschwer, wenn während des Berufungsverfahrens in einem Streit über die Wirksamkeit einer mit keiner Entgelteinbuße verbundenen Versetzung das Arbeitsverhältnis wegen Pensionierung des Arbeitnehmers beendet wird. Entscheidungstexte 8 ObA 83/99k Entscheidungstext OGH 15.04.1999 8 ObA 83/99k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §461ZPO §472 Abs1
Rechtssatz: Bei Entscheidungen in der Hauptsache sind grundsätzlich nur die Parteien rechtsmittellegitimiert. Gemäß § 84 Abs 2 Satz 2 ist aber die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels, eines Rechtsbehelfs oder von Gründen unerheblich, wenn das Begehren deutlich erkennbar ist. Dies muss wegen gleicher Interessenlage auch dann gelten, wenn eine Partei unrichtig bezeichnet wird, aber klar erkannt werde... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §502 AZPO §502 GZPO §502 KZPO §461
Rechtssatz: Einem Nebenintervenienten, der nicht Partei des Verfahrens ist und dessen Nebenintervention in einem rechtskräftig abgeschlossenen Zwischenverfahren als unzulässig erkannt wurde, fehlt die Rechtsmittellegitimation zur Anfechtung des (hier: Berufungsurteiles) Urteiles. Entscheidungstexte 5 Ob 2087/96i Entscheidungste... mehr lesen...