Begründung: Der Kläger ist Eigentümer und Sachbesitzer des Grundstückes Nr. 8028/44 der EZ ***** KG 32008 Gols samt einem darauf befindlichen Gebäude (Halle); dieses Grundstück grenzt an das im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstück Nr. 8028/45 KG 32008 Gols an. Mit der gegenständlichen Besitzstörungsklage begehrte die klagende Partei folgenden Endbeschluss: „Die Beklagte hat dadurch, dass über ihre Veranlassung der von ihr gehaltenen Klein-Lkw Fiat mit dem (blauen) Kennzeichen N... mehr lesen...
Norm: ZPO §454 Abs1ZPO §182
Rechtssatz: 1.) Ist die Besitzstörungsklage hinsichtlich des genauen Störungsortes widersprüchlich, liegt kein Verstoß gegen die Frist des § 454 Abs 1 ZPO vor, wenn die Klage nach Aufforderung durch den Richter nach § 182 ZPO oder auch ohne eine solche Aufforderung schlüssig gestellt wird. 2.) Mangelnde Eigenmacht durch Einwilligen des Besitzers setzt voraus, dass der durch den Eingriff gestörte Besitzer eingewilligt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer und Besitzer der Liegenschaft 2421 Kittsee, J*****; der Beklagte ist Alleineigentümer der unmittelbar daran angrenzenden Liegenschaft 2421 Kittsee, *****. Im Jahr 2001 ließ der Beklagte an seinem Haus eine Fassadenrenovierung durchführen, und zwar auch an den an den Grenzen zum Grundstück des Klägers befindlichen Grenzmauern. Der Kläger begehrt in seiner am 10.08.2001 beim Erstgericht eingelangten Besitzstörungsklage die Feststellung, der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §454 Abs1ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §501ZPO §518 Abs3
Rechtssatz: Für die Rechtzeitigkeit einer Besitzstörungsklage ist der Kläger aufgrund seiner größeren "Nähe zum Beweis" beweispflichtig. Da die entscheidende Tatsache des Zeitpunktes der Kenntnis von der Störung in seiner Sphäre liegt und er den Beweis wesentlich leichter erbringen kann, trifft ihn diesbezüglich die Beweislast. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 1017/1 (alle EZ 30 KG Bogenfeld) einschließlich der darauf errichteten Gebäude (Gasthof, Gästehaus und Wirtschaftsgebäude) und setzte die Enteignungsentschädigung insgesamt mit dem Betrag vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §454 Abs1
Rechtssatz: Die dreißigtägige Frist des § 454 Abs 1 ZPO ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist, deren Wahrung nicht Zulässigkeitsvoraussetzung, sondern Erfolgsvoraussetzung ist. Entscheidungstexte 1 Ob 546/85 Entscheidungstext OGH 22.05.1985 1 Ob 546/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §339KO §81 Abs3ZPO §454 Abs1
Rechtssatz: Gegen Handlungen des Masseverwalters kann auch mit Besitzstörungsklage vorgegangen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 305/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 5 Ob 305/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0010261 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...