Norm: ZPO §399ZPO §442 Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: § 399 ZPO ist für die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, die nach schriftlich aufgetragener Klagebeantwortung anberaumt wird, auf die Fälle der Beklagtensäumnis zu reduzieren. Bei Säumnis des Klägers in dieser Tagsatzung ist ein echtes Versäumungsurteil gegen ihn zu fällen,gegen das Widerspruch erhoben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §442 Abs1ZPO §396
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versäumungsurteil gemäß § 442 Abs. 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung des Betrages von 567.33 S s. A. Sie brachte vor, die Beklagte habe entgegen der Vereinbarung, eine auf Zahlung des Betrages von 1808 S gerichtete Klage zurückzuziehen und die bereits angeordnete erste Tagsatzung nicht zu besuchen, bei der ersten Tagsatzung ein Versäumungsurteil auf Zahlung des genannten Betrages erwirkt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles habe sie gegen die Klägerin Exekution geführt. Da sich die Beklagte zur Einste... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396DZPO §442 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unvollständigkeit der Sachverhaltsbehauptungen und Unschlüssigkeit der Klage rechtfertigen nicht die Aufhebung eines gemäß §§ 396, 442 Abs 1 ZPO gefällten Versäumungsurteiles, sondern können nur zu seiner Abänderung im Sinne einer Klagsabweisung führen. Entscheidungstexte 2 Ob 55/58 Entscheidungstext OGH 05.03.195... mehr lesen...