Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Rundfunk, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei ***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen (zuletzt) Unterlassung, Urteilsve... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 28. Dezember 1984, 12 Cg 351/83 rechtskräftig gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Gegenstand des vorliegenden Aufteilungsverfahrens ist die Liegenschaft EZ 177 KG Waisenegg, auf der sich ein Haus befindet, das den Ehegatten als Ehewohnung diente. Das Erstgericht hat diese Liegenschaft der Antragsgegnerin, in deren Alleineigentum sie schon bisher stand, zugewiesen und die Antrags... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten aus einem Kreditverhältnis die Zahlung von S 14.117,99 samt 16 % Zinsen seit 2.10.1981 und von S 1.107,64 samt 4 % Zinsen seit dem Klagstag (5.3.1982). Der Beklagte wendete insbesondere Gegenforderungen bis zur Höhe der Klagsforderungen zur Aufrechnung ein. Das Erstgericht sprach aus, daß die eingeklagte Forderung mit S 14.117,99 zu Recht bestehe und die Gegenforderungen bis zur Höhe der Klagsforderung nicht zu Recht bestünden un... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Abs3 C
Rechtssatz: Der OGH kann eine vom Parteienvorbringen ohne jede
Begründung: abweichende Parteibezeichnung in den Urteilen beider Vorinstanzen in seiner eigenen Entscheidung unmittelbar selbst berichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 27/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 7 Ob 27/82 Veröff: JBl 1983,102 6 Ob 653/95 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §419 Abs3 E
Rechtssatz: Muster einer Rückstellung der Akten an das Berufungsgericht zur Erwägung der Berichtigung der Parteienbezeichnung bei Verwendung der Bezeichnung eines anderen Rechtssubjektes statt des richtigen Namens der Partei. Entscheidungstexte 7 Ob 677/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 7 Ob 677/76 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A, ZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Die Berichtigung eines offenbaren Fehlers in einer Berechnung oder in der Wahl eines Ausdruckes stellt keine Abänderung dar. Ein solcher Fehler kann vielmehr auch von Amts wegen und auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 71/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 71/76 ... mehr lesen...