Norm
ZPO §419 Abs3Rechtssatz
Wird einer Berufung keine Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung mit einer berichtigenden Maßgabe bestätigt, ohne dass diese Berichtigung im Rechtsmittel erkennbar begehrt wird, bewirkt diese Maßgabebestätigung keinen inhaltlichen Erfolg der Berufung. Dadurch werden auch keine Kostenfolgen ausgelöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2024:RI0100211Im RIS seit
20.03.2024Zuletzt aktualisiert am
20.03.2024