Begründung: Der am 3. 1. 1957 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt hat, war bis zum Jahr 2002 bei verschiedenen Versicherungen als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Aufgrund verschiedener krankhafter Veränderungen ist er nur mehr für leichte und zweidrittelzeitig mittelschwere körperliche Arbeiten im Sitzen, Stehen und Gehen geeignet. Arbeiten unter Tischniveau und/oder in hockender Zwangshaltung sind drittelzeitig über den Arbeitstag verteilt - durchgehend nicht länger als f... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Minderjährigen hatte am 17. Juli 2006, nachdem der uneheliche Vater seinen Antrag auf Rückführung der Kinder nach Italien nach dem HKÜ zurückgezogen hatte, ihren Antrag aus dem Jahr 2004 wiederholt, ihr die alleinige Obsorge für die seit zwei Jahren mit ihr in Österreich lebenden Kinder zu übertragen. Hilfsweise möge das Gericht feststellen, dass mit der alleinigen Obsorge für diese ohnehin von Gesetzes wegen die Mutter alleine betraut sei (ON S-1).... mehr lesen...