Norm: ZPO §392 Abs1ZPO §501
Rechtssatz: Daß ein Streitwert ursprünglich höher lag und durch die Fällung zweier Teilurteile unter die Grenze des § 501 ZPO sank, kann nicht dazu führen, den ursprünglichen Gesamtstreitwert als maßgeblich zu erachten. Entscheidungstexte 1 Ob 640/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 640/92 Veröff: SZ 65/157 ... mehr lesen...
Mit dem abändernden Punkt II/1 des Teilurteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 10. 1. 1983, 1 R 231, 232/82-32, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei binnen 14 Tagen 33425.84 DM sowie 12.25 % Zinsen aus 363 765 DM vom 23. 7. 1980 bis 24. 2. 1982 zu zahlen, und zwar in österreichischen Schilling nach dem Umrechnungskurs - Devisenkurs höherer Wert - am Zahlungsort und Zahlungstag. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wurde den Partei... mehr lesen...
Norm: ZPO §392 Abs1ZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Gegen ein bestätigendes Teilurteil, dessen Streitgegenstand nicht 60000,-- S übersteigt, ist die Revision unzulässig, auch wenn die Gesamtforderung 60000,-- S übersteigt. Entscheidungstexte 5 Ob 709/80 Entscheidungstext OGH 27.01.1981 5 Ob 709/80 2 Ob 145/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3ZPO §392 Abs1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung nach § 371 a EO sind gegeben, wenn der Antrag auf Grund eines Endurteiles erster Instanz - welcher Begriff im Sinne dieser Gesetzesbestimmung auch das Teilurteil umfaßt (RSpr 1936 Nr 71) -, wider das Berufung erhoben wurde, zur Sicherung einer Geldforderung gestellt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...