Entscheidungen zu § 374 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1989/10/30 6Ob688/89

Begründung: Das Geschwornengericht beim Landesgericht Linz erkannte den Beklagten mit Urteil vom 31.3.1987, 22 Vr 659/86-288, des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig; der Beklagte habe - unter anderem - zum Teil im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit der gesondert verfolgten Eva F*** die Klägerin von Ende September 1984 bis 13.Mär... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1989

RS OGH 1989/10/30 3Ob203/74, 4Ob93/76, 5Ob612/77 (5Ob613/77), 6Ob556/79, 2Ob532/80, 2Ob123/81, 6Ob53

Norm: ZPO §371 ZPO §374 ZPO §380 Abs2 ZPO § 371 heute ZPO § 371 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 371 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 371 gültig von 01.05.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1974

RS OGH 1968/9/24 7Ob135/64, 4Ob52/68

Norm: ZPO §374 ZPO § 374 heute ZPO § 374 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Aus § 374 ZPO kann die Zulässigkeit der Unterlassung der Vernehmung einer der beiden Parteien unter gleichzeitiger Vernehmung der anwesenden Partei nicht abgeleitet werden. Aus Paragraph 374, ZPO kann die Zuläs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1964

TE OGH 1951/6/29 2Ob396/51

Das Prozeßgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater des Klägers anzusehen sei, und verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhaltsleistungen. Der Beklagte rügte in seiner Berufung wohl auch das erstinstanzliche Verfahren als mangelhaft und die rechtliche Beurteilung als unrichtig, bekämpfte aber hauptsächlich die Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht beschloß einerseits eine Ergänzung der Beweise durch die Vernehmung eines informierten Vertreters der Berufsvormun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1951

TE OGH 1950/5/24 1Ob273/50

Die Klägerin hat ihren Vater, den Beklagten, im Jahre 1946 in ihr Haus aufgenommen und ihm eine Wohnung, bestehend aus Zimmer und Küche, unentgeltlich, wie sie behauptet, gegen jederzeitigen Widerruf überlassen. Dagegen behauptet Beklagter, daß ihm die Klägerin ausdrücklich zugesichert habe, er könne in der Wohnung bleiben, solange er wolle. Das Erstgericht hat der Räumungsklage der Klägerin stattgegeben, weil kein Mietverhältnis vorliege, da der Beklagte keinen Zins zahle; es s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1950

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