Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** P*****, vertreten durch Dr. Ernst Maiditsch M.B.L.-HSG Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. in Klagenfurt, gegen die beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die unter anderem mit Schwimmbadzubehör handelt, kaufte bei der Beklagten am 4. 8. 2005 eine Dosieranlage B***** und baute sie in der Schwimmhalle einer Kundin ein. Die Dosieranlage funktionierte zunächst einwandfrei. Am 3. 11. 2005 beanstandete die Kundin jedoch, dass ein starker unangenehmer Geruch in der Schwimmhalle aufgetreten sei. Daraufhin erneuerte die Klägerin am 4. 11. 2005 die pH- und die Redox-Elektrode und stellte die Dosieranlage wieder ein. A... mehr lesen...
Norm: ZPO §327ZPO §362
Rechtssatz: Ein Gutachten ist grundsätzlich nicht "höherrangig" zu bewerten als die Äußerung eines Kindes im Zuge einer Befundaufnahme, vielmehr ist das Gutachten, das auf einem ganz bestimmten Befund aufzubauen hat, nur eines von vielen Beweismitteln, das ebenso wie alle anderen Beweismittel der freien richterlichen Würdigung unterliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 4/0... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503ZPO §503
Rechtssatz: Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens und die allfällige Notwendigkeit einer Ergänzung oder eines Vorgehens nach § 362 Abs 2 ZPO fallen in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. Wenn das Berufungsgericht den Sachverhalt für noch nicht ausreichend festgestellt erachtet und dies nicht auf einer irrigen Rechtsansicht beruht, kann der ... mehr lesen...