Norm: ZPO §27ZPO §220ZPO §348
Rechtssatz: Für den Rekurs eines Vertreters, der nicht Rechtsanwalt ist, gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem über ihn eine Ordnungsstrafe verhängt wurde, besteht keine Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 184/98z Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 184/98z European Case Law Identifier... mehr lesen...