Begründung: Die Klägerin erbrachte im Jahr 2002 Werkleistungen in Form von Stahlbauarbeiten an einem Objekt in S*****. Die Korrespondenz zu diesen Werkleistungen wurde zwischen der Klägerin und dem Sohn der Beklagten, dem Liegenschaftseigentümer, geführt; die Beklagte war zu diesem Zeitpunkt fruchtgenussberechtigt. Die Klägerin begehrt restlichen Werklohn in Höhe des Klagsbetrags, der Sohn der Beklagten sei als deren Vertreter aufgetreten, die Beklagte somit Werkbestellerin. Die Bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §321ZPO §324ZPO §349
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 349 Abs 1 ZPO, dass gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, gilt nur für Fälle der Verweigerung des Zeugnisses (§ 321 ZPO), nicht aber für Fälle der Unzulässigkeit des Zeugnisses (§ 320 ZPO). Beschlüsse, die Fälle des § 320 ZPO betreffen, sind auch abgesondert anfechtbar. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §321ZPO §323ZPO §324
Rechtssatz: Eine Partei kann sich auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 321, 323 und 324 ZPO nur berufen, wenn sie den Vorgang im Sinne des § 196 ZPO gerügt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 91/57 Entscheidungstext OGH 20.02.1957 1 Ob 91/57 1 Ob 184/64 Entscheidungstext OGH 15.12.1964 1 Ob 184/64 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §321ZPO §324ZPO §349
Rechtssatz: Wenn das Gericht beschließt, daß ein Zeuge nicht vernommen werden darf, weil er ansonsten eine Verschwiegenheitspflicht verletzen würde, obwohl er selbst zur Aussage bereit ist, kann dieser Beschluß nicht mit abgesondertem Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 678/52 Entscheidungstext OGH 29.10.1952 3 Ob 678/52 ... mehr lesen...
Dr. Peter H. begehrt als Eigentümer eines Hauses Räumung der von der Beklagten, der Schwester seiner geschiedenen Frau, in diesem Hause ohne jede Rechtsgrundlage innegehabten zwei Ordinationsräume. Zur Erhärtung seines Rechtsstandpunktes hatte sich der Kläger auch auf den Rechtsanwalt Dr. Emmerich S. als Zeugen berufen, welches Beweismittel vom Prozeßgericht auch zugelassen wurde. Bei der darauffolgenden Streitverhandlung erklärte Dr. Emmerich S. nach Vorhalt des § 321 ZPO., er ha... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §321ZPO §324ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Hat eine Partei die Entschlagung eines Zeugen zur Kenntnis genommen, ohne die Unterlassung einer Erörterung und Beschlußfassung im Sinne des § 324 ZPO zu rügen, so liegt ein Verschulden vor, das das Wiederaufnahmsbegehren aus dem Grunde, daß der Zeuge nunmehr aussagen wolle, unzulässig macht. Entscheidungstexte 1 Ob 324/50 Ent... mehr lesen...