Begründung: Der Kläger war bis zum 31.Dezember 1984 mehrere Jahre am Transportunternehmen des Beklagten als stiller Gesellschafter beteiligt. Mit seiner Klage begehrt er vom Beklagten die Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in der Höhe von 2,500.000 S s.A. Im Zuge des Verfahrens beantragte der Kläger, dem Beklagten die Vorlegung seiner Handelsbücher im Sinne des § 38 HGB, insbesondere der Buchhaltungs- und Geschäftsführungsunterlagen, die für die Erstellung der Jahresbil... mehr lesen...
Norm: ZPO §303 ZPO §307 ZPO §316 ZPO §319 Abs2 ZPO § 303 heute ZPO § 303 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 307 heute ZPO § 307 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §319 Abs2 ZPO § 319 heute ZPO § 319 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Angesichts des Wortlautes der Vorschrift des § 319 Abs 2 ZPO und ihres deutlich erkennbaren Normzweckes kann ein Zweifel darüber nicht bestehen, daß diese Rechtsmittelbeschränkung auch für abweisende Beschlüs... mehr lesen...