Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die österreichische Staatsbürgerin C... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §112 AußStrG §185d ZPO §292 ZPO §293 ZPO §311 AußStrG § 185d gültig von 01.03.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ZPO § 292 heute ZPO § 292 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2005 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof zuletzt zu 3 Ob 321/99y = JBl 2000, 530, dargelegt hat, ist nach wie vor an den Entscheidungen SZ 45/5 und EFSlg 34.344 festzuhalten, wonach eine selbständige gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer durch ausländische Gerichte oder Behörden bewilligten oder auch bewirkten Adoption unzulässig ist. Dieser einhelligen, vom Rekursgericht befolgten Rechtsprechung vermag die Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragstellerinnen - nach eigener Behauptung Staatsbürgerinnen der Republik Kongo (früher Zaire) - sind eheliche Kinder eines Kongolesen und dessen verstorbener Ehefrau. Sie wurden mit Entscheidung des Friedensgerichtes in Kinshasa/Assossa vom 14. 3. 1996 von der nunmehrigen Ehefrau des Vaters adoptiert. Mit der
Begründung: , die Bundespolizeidirektion Wien verlange eine von einem österreichischen Gericht unterfertigte Bewilligung der Annahme an Kindesstat... mehr lesen...
Norm: ZPO §293 ZPO § 293 heute ZPO § 293 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Auch ausländische Urkunden werden in Österreich als öffentliche Urkunden angesehen, wenn ua formelle Gegenseitigkeit zwischen Österreich und dem Errichtungsstaat besteht. Der ausländische Staat muß eine österrei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Oktober 1940 geborene Vizeleutnant des Bundesheeres Anton A von der wider ihn erhobenen Anklage, in Linz 1. in der Zeit von Oktober 1980 bis Anfang Mai 1981 mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich an ihrem Vermögen zu schädigen, seine Befugnis als Kochstellenleiter der Hillerkaserne in Linz-Ebelsberg, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht zu haben, indem er auf ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. August 1939 geborene Vizeleutnant des Österreichischen Bundesheers Michael A von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe Anfang März 1978 in Graz als Beamter in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, Tatsachen dadurch fälschlich beurkundet, daß er als Wirtschaftsunteroffizier der NT-Kompanie des Versorgungsregiments 2 auf den Sammelausweisen für verlorenes (beschädigtes) Wir... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB §224 ZPO §292 ZPO §293 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig ... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185d ABGB §181 4.DVEheG §13 ZPO §293 AußStrG § 185d gültig von 01.03.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ABGB § 181 heute ABGB § 181 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Die am 1. Februar 1948 geborene Renate Maria Sch. ist außer der Ehe geboren. Sie und ihre Mutter sind österreichische Staatsbürger. Vormund des Kindes ist das Städtische Bezirksjugendamt für den XX. Bezirk. Die am 1. Februar 1948 geborene Renate Maria Sch. ist außer der Ehe geboren. Sie und ihre Mutter sind österreichische Staatsbürger. Vormund des Kindes ist das Städtische Bezirksjugendamt für den römisch zwanzig. Bezirk. Am 25. Oktober 1953 kam das Kind mit einer Caritas-Akti... mehr lesen...
Am 23. November 1949 stellte Clementine von H., geb. von S. C. und G. den Antrag auf Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens nach ihrer am 12. Mai 1945 in Budapest verstorbenen Mutter Karoline von S. C. und G. Beigeschlossen wurde ein mit dem Kirchensiegel versehener Totenschein, de dato Budapest 5. August 1946, worin amtlich bezeugt wird, daß laut Totenmatrikel des römischkatholischen Pfarramtes in Budapest Marie Karoline von S. C. und G. am 12. Mai 1945 gestorben und am 15. Mai... mehr lesen...