Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 25. November 1994 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. April 1994, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausg... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 1994 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die im Detailprojekt "Stauraum Wien - Rechtes Ufer (2. und 20. Bezirk)" dargestellten Maßnahmen und Anlagen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt IV wurden die Einwendungen der beschwerdeführenden Partei gemäß § 42 Abs. 1 AVG als verspätet zurückgewiesen. Zu Spruchabschnitt IV heißt es in der Begründung: des angefochtenen Bescheides, di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §42 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §47;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §292;
Rechtssatz: Das Datum der Eingangsstampiglie ist kein unwiderlegbarer Beweis dafür, daß ein Schriftstück an diesem Tag bei der Behörde eingelangt ist (Hinweis E 27.6.1962, 1118/60, VwSlg 5833 A/1962). Sch... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 11. August 1994, Zlen. 94/06/0015, 0068 zu entnehmen; daraus ist noch von Bedeutung, daß das Bezirksgericht Fürstenfeld auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Feldbach vom 2. September 1992, A 161/92, das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück .66/2, Baufläche, infolge Einbeziehung in das Grundstück 772/1 Baufläche, Garten, mit Beschluß vom 23. September 1992 gelöscht hat. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;VermG 1968 §12 Abs2;VermG 1968 §45 Abs2;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Anmeldebogen des Vermessungsamtes ist eine öffentliche Urkunde, die an die Stelle eines Eintragungsbegehrens tritt (Hinweis B OGH 5 Ob 15/90 = NZ 1990/184 und B OGH 29.6.1993, 5 Ob 65/93). Der Anmeldungsbogen enthält gemäß § 45 Abs 2 VermG die Mitteilung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Somalias. Am 26. März 1992 reiste er in das Bundesgebiet ein und stellte am 31. März 1992 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Mit Bescheid vom 6. Mai 1992 (zugestellt am 20. Mai 1992) stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Dezember 1993 wurde in Erledigung der Berufu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs4;AVG §47;AVG §56;VwRallg;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Bescheinigung gemäß § 7 Abs 4 AsylG 1991 über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung kommt ein Bescheidcharakter nicht zu; sie hat nur rein deklarative Bedeutung (Hinweis Materialien, abgedruckt bei Schmidt-Aigner-Taucher-Pe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1994 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 10. Mai 1993, mit dem die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G erteilte Lenkerberechtigung entzogen worden war, als verspätet zurückgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: ihrer Entscheidung im wesentlichen aus, daß der genannte Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Blu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §15;AVG §37;AVG §44;AVG §45 Abs1;AVG §47;AVG §62 Abs2;ZPO §292;
Rechtssatz: Die Beweislast trifft den, der die Unrichtigkeit des durch die Niederschrift (im konkreten Fall: das Protokoll) bezeugten Vorganges behauptet (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Auflage, S 184); er hat konkrete Gründ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Juwelier im 1. Wiener Gemeindebezirk. Nach einer Betriebsprüfung über die Abgabenjahre 1976 bis 1980, die zu einer strafgerichtlichen, und nach einer Betriebsprüfung über die Jahre 1981 bis 1983, die zu einer finanzstrafbehördlichen Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Abgabenhinterziehung geführt hatte, wurden im Zuge der dritten, die nunmehrigen Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung von der Prüferin im wesentlichen folgende Festste... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;ZPO §292;
Rechtssatz: Die notarielle Beurkundung einer Sachverhaltsdarstellung macht keinen Beweis dafür, daß diese Sachverhaltsdarstellung der Wahrheit entspricht. Die notarielle Beurkundung macht vielmehr vollen Beweis nur darüber, daß die betroffene Person ei... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 17. Oktober 1990 hat der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz das Ansuchen der Beschwerdeführer um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung einer fundierten Zaunanlage auf dem Grundstück Nr. 420/15 gemäß § 57 Abs. 1 lit. d und § 61 Abs. 1 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 abgewiesen. Dies wurde im wesentlichen damit begründet, die Einfriedung werde quer über das Grundstück Nr. 420/15 in ca. 1 m Entfernung von der Grundgrenze gegen die als ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;AVG §58 Abs2;AVG §60;ZPO §292;
Rechtssatz: Zur Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von öffentlichen Urkunden sind Tatsachen anzuführen, die die vom Gesetz aufgestellte Vermutung des vollen Beweises für öffentliche Urkunden als erschüttert erscheinen lassen (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichi... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §168;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/14/0089 4 Stammrechtssatz AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkei... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Begründung: des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1992, G 95/92-7, verwiesen, mit welchem der Antrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1992, im § 17 Abs. 2 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBl. für Tirol Nr. 44/1970 (IGBG), die Worte "den dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten" als verfassungswidrig aufzuhe... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §101 Abs1 litc;GdBG Innsbruck 1970 §80;StPO 1975 §271;ZPO §292;
Rechtssatz: Sind Einwendungen gegen das Protokoll (§ 271 StPO iVm § 80 Innsbrucker GdBG) über die mündliche Berufungsverhandlung (hier: in einer Disziplinarangelegenheit) nicht erhoben worden, so liefert dieses als öffentliche Urkunde iSd § 292... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1987 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 70 und 73 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. Nr. 22/1957 in der Fassung Nr. 7/1975 (im folgenden: Wr GaragenG), die Bewilligung, nach den mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plänen von dem (mit den Bescheiden vom 1. Dezember 1977, 20. Februar 1979, 3. März 1981 und 16. Juli 1981 sowie der Teilbenützungsbewilligung vom 17. J... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Postrückschein ist als Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat. Diese Vermutung ist widerlegbar (Hinweis E 9.9.1981, 81/03/0065, VwSlg 10523 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Bei einer in den Jahren 1988 und 1989 bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: Die Firma F-Günther W-GesmbH (in der Folge: W-GmbH) in W, Bundesrepublik Deutschland, führte im österreichnahen Ausland Werbeveranstaltungen durch. Die Erstbeschwerdeführerin besorgte den Transport bzw. die Unterbringung der Teilnehmer in H., Vorarlberg. Der W-GmbH wurden vom Fremdenverkehrsverein H. S 30,-- bzw. S 40,-- pro Person u... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;ZPO §292; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0090
91/14/0091
Rechtssatz: AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erkl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da der Einspruch verspätet nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Vorauszuschicken ist, daß der Einspruch jedenfalls zurückgewiesen (und nicht etwa abgewiesen) wurde; in Verbind... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der einen Handel mit Waren aller Art, unter anderem mit Uhren, betreibt, macht betreffend die Rechnungen vom 2. Juni 1986, brutto S 152.160,--; vom 9. Juni 1986, brutto S 177.120,--; vom 2. Juni 1986, brutto S 53.760,-- und vom 11. Juni 1986, brutto S 212.160,-- Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen geltend. In diesem Zusammenhang ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Frage strittig, ob die vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfuhrb... mehr lesen...