RS Vwgh 1994/3/17 91/06/0016

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §47;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
ZPO §292;

Rechtssatz

Zur Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von öffentlichen Urkunden sind Tatsachen anzuführen, die die vom Gesetz aufgestellte Vermutung des vollen Beweises für öffentliche Urkunden als erschüttert erscheinen lassen (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Auflage, Seite 327). Mit diesem Vorbringen hat sich die Behörde auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Beweismittel UrkundenBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060016.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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