Begründung: Der Kläger war vom 16. 8. 1995 bis 31. 12. 1996 angestellter Geschäftsführer der Beklagten. Ihre Gesellschafter waren die A***** GmbH (99 %) und die E***** GmbH (1 %). Geschäftsführer der A***** GmbH war vom 9. 1. 1997 bis 9. 7. 1997 der Beklagtenvertreter. Geschäftsführer der E***** GmbH war vom 8. 1. 1997 bis 27. 4. 1997 Dkfm. A***** F*****; in der Folge handelte dieser im Vollmachtsnamen der E***** GmbH. In der zweiten Jahreshälfte 1996 bis 22. 1. 1997 war der Kläg... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: War Grundlage der erstgerichtlichen Entscheidung nur eine mittelbare Beweisaufnahme, dann haben die Parteien im Berufungsverfahren auch nur ein Recht auf Wiederholung dieser mittelbaren Beweisaufnahme. Die mangelnde Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die nur den Zweck hätte, die mittelbar aufgenommenen Beweise (neuerlich) zu verlesen, kann dann aber keinen relevanten Verfah... mehr lesen...
Norm: ZPO §281a
Rechtssatz: Die Beurteilung eines dem Erstgericht unterlaufenen Verfahrensmangel hat zufolge der Übergangsbestimmung nach Art XXXII Z 1 lit d WGN 1997 nach der alten Gesetzeslage, die Vorgangsweise nach dem 1. 1. 1998 nach der geänderten Fassung durch die letztzitierte
Norm: zu erfolgen. Die durch die Zivilverfahrens-Novelle 1983 eingeführte Lockerung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch § 281a ZPO ermöglicht dem Gericht die Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Entspricht die Belehrung des Berufungsgerichts der Bestimmung des § 488 Abs 4 ZPO, ist es Sache der Parteien, die unmittelbare Aufnahme weiterer Beweise vor dem Berufungsgericht zu beantragen. Der Streitfrage, ob die Parteien auf die unmittelbare Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht verzichten können, kommt seit der ZVN 1983 im Hinblick auf § 281a ZPO und - seit der WGN 1989 - auf § 488 Abs 4 ZPO ke... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Nimmt das Berufungsgericht mit einer Verlesung einen Beweis in der Weise auf wie es das Erstgericht getan hat, dann liegt kein Verstoß gegen § 488 Abs 4 ZPO vor. Entscheidungstexte 2 Ob 24/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 24/95 3 Ob 5/97z Entscheidungstext OGH 23.04.199... mehr lesen...
Norm: VOG §12ZPO §281a
Rechtssatz: Die für das Bestehen der Schadenersatzansprüche des "Verbrechensopfers" relevanten Tatsachen sind beweisbedürftig und es können die Beweisergebnisse des Strafverfahrens lediglich unter den Voraussetzungen des § 281 a ZPO berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 527/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 5 Ob 527/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4
Rechtssatz: Bei richtiger Würdigung der den Parteien durch § 488 Abs 4 ZPO verbrieften Verfahrensrechte setzt die Rechtswirksamkeit eines Einverständnisses mit der Verlesung von Protokollen über unmittelbare Beweisaufnahmen voraus, daß bei den Parteien Klarheit über die als bedenklich erachtete oder vermißte Feststellung besteht. Nur dann können sie entscheiden, ob sie ihren Standpunkt in der betreffenden Tatfrage b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 28.1.1986 beim ersten Zeitlauf für die "Ersten Internationalen H***** FIS-Abfahrtsläufe" um die T***** Meisterschaft für Damen und Herren am H***** in J***** schwer verletzt. Der Kläger, der mit Startnummer 56 gestartet war, geriet nach dem Durchfahren des Zieles über den mit Absperrnetzen abgegrenzten Zielraum hinaus und prallte gegen eine Liftstütze. In der Ausschreibung dieses Rennens traten der T***** Schiverband als "Veranstalter",... mehr lesen...