Entscheidungen zu § 276 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2007/8/29 7Ob145/07k

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Entscheidung | OGH | 29.08.2007

RS OGH 1979/2/6 5Ob757/78

Norm: ZPO §276
Rechtssatz: Indirekte Beweisführung durch Verlesung von Vorakten, insbesondere der dort protokollierten Zeugenaussagen zu Beweiszwecken, ist unzulässig (SZ 24/13, GlUNF 3309). Entscheidungstexte 5 Ob 757/78 Entscheidungstext OGH 06.02.1979 5 Ob 757/78 Veröff: EFSlg 34414 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1979

RS OGH 1974/9/12 7Ob170/74 (7Ob171/74, 7Ob172/74)

Norm: ZPO §276ZPO §503 C2c
Rechtssatz: Vorakten dürfen nicht zur indirekten Beweisführung herangezogen werden, weil darin eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gelegen wäre; sie können nur zur Feststellung der Vorgänge in der damaligen Verhandlung verwendet werden, etwa um festzustellen, daß ein Zeuge dort anders ausgesagt hat als im laufenden Zivilprozeß. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1974

RS OGH 1968/5/22 6Ob147/68, 6Ob177/68 (6Ob178/68), 7Ob187/75, 7Ob145/07k

Norm: ZPO §266 AII3ZPO §272ZPO §276ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verweisung auf einen Vorakt kann niemals ein Parteienvorbringen oder Prozeßbehauptungen im vorliegenden Rechtsstreit ersetzen und das Gericht der Pflicht entheben, selbst den entscheidungswesentlichen Sachverhalt durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu ermitteln. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1968

RS OGH 1966/1/13 5Ob179/65, 5Ob31/75, 8Ob83/79, 7Ob767/81

Norm: ZPO §272 AZPO §276ZPO §412ZPO §503 C2c
Rechtssatz: Es widerspricht dem Prinzip der Unmittelbarkeit des Zivilprozesses, ein Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet wurde, zur Entscheidungsgrundlage zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 179/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 5 Ob 179/65 5 Ob 31/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1966

RS OGH 1957/7/3 2Ob71/57, 6Ob658/81, 1Ob127/13b, 2Ob143/17v

Norm: ZPO §268 IIAZPO §276ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Der Zivilrichter ist an verurteilende, im Verwaltungsstrafverfahren ergangene Erkenntnisse nicht gebunden. Die
Begründung: eines Verwaltungsstraferkenntnisses ist kein Beweismittel. Das an ein solches Straferkenntnis nicht gebundene Zivilgericht kann sich durch die Verweisung auf diese
Begründung: eine selbständige Beweisaufnahme nicht ersparen. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1957

TE OGH 1954/5/25 4Ob73/54

Der Kläger fordert Barentlohnung für Arbeitsleistung vom Jahre 1918 bis zum Jahre 1945 auf der landwirtschaftlichen Liegenschaft seiner Mutter, der Zweitbeklagten, von dieser und vom Erstbeklagten, seinem Bruder als Hofübernehmer, zur ungeteilten Hand, weil die Zweitbeklagte ihre Zusage ihm, dem Kläger, den Hof zu übergeben, nicht eingehalten habe und auch nicht bereit sei, diese Zusage einzuhalten. Die beklagten Parteien haben Verjährung und, soweit sich der Klagsanspruch auf die Jah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.1954

RS OGH 1954/5/25 4Ob73/54, 6Ob147/68, 6Ob177/68 (6Ob178/68)

Norm: ZPO §276ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Prozeßvorbringen in einem bestimmten Prozeß, kann selbst wenn ein Beweisverfahren durchgeführt wurde, nicht die Entscheidungsgrundlage in einem anderen Prozeß bilden. Entscheidungstexte 4 Ob 73/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 4 Ob 73/54 Veröff: EvBl 1954/327 S 480 = JBl 1955,100 = SZ 27/147 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1954

TE OGH 1951/1/12 1Ob1/51

Der Beklagte verkaufte am 12. Oktober 1948 der Lagerhausgenossenschaft E. 11.908 kg Baueisen um 31.156.20 S, das die Käuferin sofort bezahlte. Mit der quittierten Faktura übergab der Beklagte der Käuferin einen "Ausfolgeschein" an seinen Lagerplatz Wien XII., S.gasse 46, in dem er bittet, dem Reicher dieses Schreibens 11.908 kg Torstahl gegen Empfangsbestätigung ausfolgen zu wollen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes hat die Käuferin diese Papiere einem gewissen Franz H. z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1951

RS OGH 1947/2/20 1Ob24/47

Rechtssatz: Daß eine Person in böser Absicht handelt ist eine tatsächliche Feststellung die das Berufungsgericht nur nach Beweiswiederholung machen darf. Zum Begriffe des unleidlichen Verhaltens. Entscheidungstexte 1 Ob 24/47 Entscheidungstext OGH 20.02.1947 1 Ob 24/47 Veröff: JBl 1947,309 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0040319 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1947

RS OGH 1947/2/20 1Ob24/47, 1Ob621/90

Norm: ZPO §276ZPO §503 E4c11MG §19 Abs2 Z3 B1
Rechtssatz: Dass eine Person in böser Absicht handelt ist eine tatsächliche Feststellung, die das Berufungsgericht nur nach Beweiswiederholung machen darf. Zum Begriff des unleidlichen Verhaltens. Entscheidungstexte 1 Ob 24/47 Entscheidungstext OGH 20.02.1947 1 Ob 24/47 Veröff: JBl 1947,309 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1947

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