Entscheidungen zu § 274 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2007/4/24 17Ob8/07m

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Entscheidung | OGH | 24.04.2007

TE OGH 2004/3/16 4Ob40/04t

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Entscheidung | OGH | 16.03.2004

TE OGH 2002/7/1 16Ok5/02

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Entscheidung | OGH | 01.07.2002

TE OGH 2000/6/28 6Ob125/00a

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Entscheidung | OGH | 28.06.2000

TE OGH 1999/2/23 1Ob4/99s

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Entscheidung | OGH | 23.02.1999

RS OGH 1999/2/23 1Ob4/99s, 6Ob125/00a

Norm: ZPO §220ZPO §274 Abs1ZPO §333
Rechtssatz: Im Bescheinigungsverfahren bedarf es nicht der Androhung und Verhängung von Ordnungsstrafen zur Aussageerzwingung, weil ein Bescheinigungsmittel gemäß § 274 Abs 1 ZPO parat sein muß. Entscheidungstexte 1 Ob 4/99s Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 4/99s Veröff: SZ 72/31 6 Ob 125... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1999

TE OGH 1989/3/15 3Ob208/88

Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Gerichtshof erster Instanz als Titelgericht, ihr auf Grund eines Urteils, gegen das der Verpflichtete Berufung erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von 938.058,23 S sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft zu bewilligen. Sie brachte zur Bescheinigung der Gefährdung ihres Anspruchs vor, daß auf der zu verwaltenden Liegenschaft mehrere Pfandrechte und ein Veräußerungs- und Belast... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1989

RS OGH 1989/3/15 3Ob208/88

Norm: EO §370 C1ZPO §274 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Das Erfordernis der sofortigen Ausführbarkeit einer Beweisaufnahme legt der Partei nur die Pflicht auf, jene Urkunden dem Gericht vorzulegen, die sich in ihren Händen befinden oder die sie sich beschaffen kann. Ist dies aber nicht der Fall und führt die Beischaffung von Urkunden insbesondere von Akten, zu keiner ins Gewicht fallenden Verzögerung des Verfahrens, so hindert das angeführte Erforderni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1989

TE OGH 1988/1/12 4Ob401/87

Begründung: Beide Streitteile betreiben das Verlagsgewerbe. Der Kläger war vom 1.3.1980 bis zum 31.12.1985 bei der Beklagten angestellt. Jede der Parteien hat in ihrem Verlag eine "Feuerwehrchronik" herausgebracht (ON 1 und 2). Der Kläger beantragt zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, a) den Titel "Feuerwehrchronik" für die von ihr herausgegebenen Verlagswerke zu verwenden; b) zu behaupten, daß ihr se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1988

RS OGH 1988/1/12 4Ob401/87

Norm: EO §389 VBEO §389 VCEO §389 VEUWG §24ZPO §274 Abs1
Rechtssatz: Erstattet der Gegner der gefährdeten Partei ein umfangreiches und verwickeltes Vorbringen und bietet dazu eine große Anzahl von Beweismitteln an, könnte eine solche "Gegenbescheinigung" zwar möglicherweise als unzulässig abgelehnt, keinesfalls aber der Sicherungsantrag selbst mangels Bescheinigung abgewiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1988

RS OGH 1988/1/12 4Ob401/87

Norm: EO §389 VAEO §389 VBUWG §24ZPO §274 Abs1
Rechtssatz: Die Auffasung, daß die Vernehmung einiger weniger Personen zur Glaubhaftmachung eines in kurzen Worten wiederzugebenden Sachverhaltes zu aufwendig sei, ist mit dem Gesetz völlig unvereinbar. Entscheidungstexte 4 Ob 401/87 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 4 Ob 401/87 European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1988

TE OGH 1985/6/4 5Ob553/85

Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung des behaupteten Anspruches auf Bezahlung von 95 Mill.Lire wider die Antragsgegner die Verwahrung von beweglichen körperlichen Sachen, insbesondere von Dügen und darauf befindlichen Fahrnissen, dieser Antragsgegner sowie die gerichtliche Hinterlegung von bei ihnen allenfalls vorgefundenem Bargeld in dem zur Deckung des behaupteten Anspruches hinreichenden Umfang bewilligt, und zwar unter Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

TE OGH 1968/9/18 6Ob241/68

Die gefährdete Partei behauptet, der Gegner habe ihrer Mutter innerhalb der kritischen Zeit beigewohnt. Er habe auch der Mutter und einer Zeugin gegenüber die außereheliche Vaterschaft anerkannt, verweigere aber die Anerkennung vor dem Jugendamt. Ihr Unterhalt sei mit monatlich 500 S angemessen. Da der Gegner französischer Staatsbürger sei und ein gegen ihn ergehendes Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte, beantragt sie zur Sicherung ihrer Unterhaltsforderungen für die nächsten d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1968

Entscheidungen 1-13 von 13