RS OGH 1988/1/12 4Ob401/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1988
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Norm

EO §389 VA
EO §389 VB
UWG §24
ZPO §274 Abs1

Rechtssatz

Die Auffasung, daß die Vernehmung einiger weniger Personen zur Glaubhaftmachung eines in kurzen Worten wiederzugebenden Sachverhaltes zu aufwendig sei, ist mit dem Gesetz völlig unvereinbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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