Begründung: Der nunmehrige Oppositionsbeklagte C***** hatte im Jahr 2005 bei der nunmehrigen Oppositionsklägerin, der A***** GmbH, einen gebrauchten Pkw Porsche Carrera 4 gekauft. Mit rechtskräftigem Urteil vom 10. Mai 2007, AZ 19 Cg 136/06a, hat das Landesgericht Leoben infolge erfolgreicher Irrtumsanfechtung (im Hinblick auf die fehlende Vorschadensfreiheit des Fahrzeugs) die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, an C***** Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw einen Betrag ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erstattete in den Jahren 1999 bis 2007 im Auftrag der C***** AG insgesamt sieben Gutachten über I*****-Aktien. Ihm war dabei bekannt, dass zwischen der Bank und der I***** AG enge geschäftliche Beziehungen und auch personelle Verflechtungen bestanden. Die vom Beklagten erstatteten Gutachten sollten die grundsätzliche Eignung der Aktien zur Mündelgeldveranlagung darstellen. Ein weiterer, konkreter Zweck der Gutachtenserstellung steht nicht fest. Der Beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Gerhard S***** nahm bei der Beklagten am 26. 6. 1992 einen Kredit in Höhe von 200.000 ATS auf, dessen Rückzahlung in Raten beginnend ab 20. 9. 1992 erfolgen sollte. Zinsen wurden mit 10,5 % p.a. kontokorrentmäßig vereinbart. Im Kreditvertrag ist folgende Zinsanpassungsklausel vereinbart: „Der Kreditgeber ist berechtigt, die vereinbarten Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- und Kapitalmarktverhältnissen zu ändern. Eine solche Änderung kann eintreten, ... mehr lesen...