Entscheidungen zu § 252 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/11/22 60R108/19s

Norm: ZPO §252 Abs3ZPO §517 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegen einen Beschluss mit welchem die Klage (Antrag auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls) gemäß § 252 Abs 3 ZPO zurückgewiesen wird, weil nach dem Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl nicht fristgerecht ein zuständiges Gericht namhaft gemacht wurde, ist ein Rekurs gemäß § 517 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig, da kein Fall des Art 11 EuMahnVO vorliegt. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.2019

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