Begründung: Im Jahr 2005 beauftragte die klagende Partei die nunmehr beklagte Gesellschaft mit Um- und Ausbauarbeiten in einem Haus. Im Zuge dieser Arbeiten kam es am 23. März 2006 durch Wegwerfen einer nicht gänzlich abgelöschten Zigarette seitens eines Mitarbeiters der beklagten Partei zu einem Brand, der nach dem Vorbringen der klagenden Partei einen Schaden von 67.000 EUR verursachte. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 21. Mai 2007, AZ 63 Se 161/06g, wurde ein gege... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. Die Firmenänderung und Änderung der Anschrift der Klägerin ergibt sich aus dem Firmenbuch zu FN *****. Zu 2. Die Beklagte erwarb im Jahr 2005 aufgrund eines öffentlichen Übernahmeanbots eine Beteiligung an der V***** AG (in der Folge: V*****) von insgesamt rund 97 %. Dieser Erwerb erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung bzw Nichtuntersagung durch die jeweils zuständigen Wettbewerbsbehörden. Am 10. 1. 2005 meldete die Beklagte das Zusammenschlu... mehr lesen...