Begründung: Das Urteil des Erstgerichts wurde dem Beklagten am 5. Jänner 2010 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am Donnerstag, den 4. Februar 2010 (ERV) eingebrachte Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Wird ein Urteil während der verhandlungsfreien Zeit zwischen 24. Dezember und 6. Jänner zugestellt und handelt es sich -... mehr lesen...
Begründung: Das (klagsstattgebende) Urteil des Erstgerichts wurde der Beklagtenvertreterin am 18. August 2008 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am 23. September 2008 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachte Berufung als verspätet zurück. Letzter Tag der Berufungsfrist sei der 22. September 2008 gewesen, sodass die erst am 23. September 2008 eingebrachte Berufung verspätet sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Elisabeth E*****, vertreten durch Dr. Susanne Pertl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Jörg K*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, wegen 53.000 E... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...