Begründung: Das Urteil des Erstgerichts wurde dem Beklagten am 5. Jänner 2010 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am Donnerstag, den 4. Februar 2010 (ERV) eingebrachte Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Wird ein Urteil während der verhandlungsfreien Zeit zwischen 24. Dezember und 6. Jänner zugestellt und handelt es sich -... mehr lesen...
Begründung: Das (klagsstattgebende) Urteil des Erstgerichts wurde der Beklagtenvertreterin am 18. August 2008 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am 23. September 2008 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachte Berufung als verspätet zurück. Letzter Tag der Berufungsfrist sei der 22. September 2008 gewesen, sodass die erst am 23. September 2008 eingebrachte Berufung verspätet sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Elisabeth E*****, vertreten durch Dr. Susanne Pertl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Jörg K*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, wegen 53.000 E... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Verkehrsunfall am 23. 9. 2005 zwischen dem Kläger als Motorradfahrer und einem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und vom Erstbeklagten gelenkten LKW zugrunde, bei dem der Kläger verletzt und sein Motorrad beschädigt wurden. Daraus begehrt er Schadenersatz in Höhe von 8.367,52 EUR (später eingeschränkt auf 7.207,52 EUR) sA und stellt darüber hinaus ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht sprach - a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass das Vaterschaftsanerkenntnis des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner rechtsunwirksam sei. Das Rekursgericht gab dem vom Antragsgegner erhobenen Rekurs nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Antragsgegner am 13. 7. 2007 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragsgegners ist verspätet. Nach § 65 Abs 1 AußStrG, BGBl I 2003/111, beträgt - sowie schon nach § 11 Abs 1 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard P*****, vertreten durch Mag. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ludwig N*****, vertreten durch Dr. Günther Harric... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten EUR 118.448,18 an Vermittlungsprovision. Sie habe die Klageforderung von einem anderen Makler zediert erhalten, der erfolgreich den Verkauf eines Miethauses an den Beklagten um den Kaufpreis von S 45 Mio. vermittelt habe. Zwischen dem Beklagten und dem Verkäufer sei Willensübereinstimmung über den Kauf erzielt worden, sodass - der Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Beklagten entsprechend - eine Provisionsforderung in der Höh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu a: Das - klageabweisliche - Urteil des Erstgerichtes wurde dem damaligen Vertreter der klagenden Parteien am Montag, den 29. 12. 2003, zugestellt (Rückschein in AS 249). Unter Bedachtnahme auf die verhandlungsfreie Zeit vom 24. 12. 2003 bis 6. 1. 2004 (§ 222 ZPO) endete damit die Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO am Dienstag, den 3. 2. 2004 (2 Ob 113/00g; 9 Ob 69/03t). Mit diesem Datum ist der Berufungsschritsatz (d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil, womit das Gericht zweiter Instanz die dem Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Erstgerichts bestätigte, wurde dem Beklagtenvertreter am 29. 12. 2003, also innerhalb der Gerichtsferien (§ 222 ZPO; seit Inkrafttreten der Zivilverfahrensnovelle 2002: "verhandlungsfreie Zeit") zugestellt. Die Revision der beklagten Partei wurde am 4. 2. 2004 zur Post gegeben und langte am 6. 2. 2004 beim Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil, womit die Entscheidung des Erstgerichtes, dass die Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden werde, bestätigt wurde, wurde dem Rechtsvertreter des Beklagten am 31. 12. 2003, also innerhalb der verhandlungsfreien Zeit (§ 222 ZPO) zugestellt. Die Revision des Beklagten wurde am 4. 2. 2004, adressiert an das Erstgericht, zur Post gegeben. Das Berufungsurteil, womit die Entscheidung des Erstgerichtes, dass die Ehe der S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG handelt, wer als Mitbewerber bewusst in den gesetzlichen Vorbehaltsbereich einer fremden Gewerbeberechtigung eingreift, um so im Wettbewerb einen Vorsprung gegenüber seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen (stRsp ua ÖBl 1990, 7 - Rupertitag; ÖBl 1991, 67 - Bankfeiertag; ÖBl 1992, 120 - Plakatkampagne; ÖBl 1994, 17 - Contact; ÖBl 1994, 213 - Haushaltsübliche Reinigungsarbeiten; ÖB... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Erstgerichtes, womit das Klagebegehren abgewiesen wurde, wurde dem Kläger am 2. Jänner 2003, somit innerhalb der verhandlungsfreien Zeit (§ 222 ZPO), zugestellt. Die dagegen erhobene Berufung wurde am 4. Februar 2003 zur Post gegeben. Das Berufungsgericht wies die Berufung als verspätet zurück. Es ging dabei von der völlig einhelligen Judikatur (RIS-Justiz RS0036496 [T 5]) aus, dass im Falle einer Urteilszust... mehr lesen...
Begründung: Nach den Entscheidungsgründen des ausländischen Exekutionstitels, des am 19. November 1999 in Frankreich für vollstreckbar erklärten, kontradiktorischen teilweise abändernden Berufungsurteils (im Folgenden französisches Berufungs- oder Titelurteil) des Cour d´ Appel de Versailles (im Folgenden Titelgericht) vom 15. November 1999 beauftragte die französische Absenderin einen französischen "Transportspediteur" (im Folgenden Spediteur) mit Bestellschein vom 4. August 1994... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil (ON 12) erkannte das Erstgericht die beklagten Parteien für schuldig, nach vorheriger Terminbekanntgabe das Betreten ihres zur Wohnung top 8 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, gehörigen Kellerabteils zur Durchführung jener Arbeiten, die zum Anschluss der dort befindlichen Stromabnehmereinrichtungen an den Zähler der beklagten Parteien notwendig sind, durch ein befugtes Elektrounternehmen zu dulden. Während der
Spruch: des Urteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Nichte der am 6. 10. 1997 verstorbenen Margarete A*****, die ein maschinschriftliches Testament folgenden Inhalts hinterließ: "Testament Ich, Grete A*****, ... hinterlasse meiner Nichte, ... (Klägerin) mein ganzes Vermögen, bestehend aus 'Haus und Grund - R*****'. NS. Ich verpflichte bzw ersuche meine Nichte ..., sich bis zu meinem Ableben aus meinen Ersparnissen für mich zu sorgen. Ich schreibe meinen letzten Willen bei vollem Bewus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil, womit das Gericht zweiter Instanz die das Klagebegehren abweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigte, wurde dem Klagevertreter am 29. 12. 1999, also innerhalb der Gerichtsferien (§ 222 ZPO) zugestellt. Die Revision des Klägers wurde am 8. 2. 2000 beim Erstgericht persönlich überreicht. Die gemäß § 505 Abs 2 ZPO vierwöchige Revisionsfrist begann mit 0.00 Uhr des ersten Tages nach den Gerichtsf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss bestätigt, mit dem das Erstgericht die Berufung der Klägerin gegen das Urteil vom 5. 7. 1999 (ON 14) als verspätet zurückgewiesen hatte. Die Entscheidung enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes zwar S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Kl... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Urteil wurde dem Rechtsvertreter des Beklagten am 11.8.1998, somit in den Sommergerichtsferien, zugestellt. Dagegen erhob er am 23.9.1998 mittels Telefax und mit am selben Tag zur Post gegebenem Schriftsatz Berufung. Diese wies das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluß zurück. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß eingebrachte Rekurs des Beklagten ist nicht berechtigt. Die Entscheidung des Berufungsg... mehr lesen...
gefaßt: Rechtliche Beurteilung Die in Ansehung der 16. Klägerin erhobene außerordentliche Revision der beklagten Partei wird als verspätet zurückgewiesen, weil ihr die Ausfertigung des Berufungsurteils am 15. Juli 1998 zugestellt, die Revisionsschrift aber erst am 23. September 1998 zur Post gegeben wurde, nachdem die vierwöchige Frist am 26. August 1998 um 0.00 Uhr zu laufen begonnen hatte und am 22. September 1998 abgelaufen war, weil bei Vollzug einer Z... mehr lesen...
Begründung: Das Klagehaupt- und beide Eventualbegehren wurden mit dem der Klägerin am 19. 12. 1996 zugestellten Urteil des Erstgerichtes vom 16. 12. 1996 abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die Klägerin eine mit 30. 1. 1997 datierte Berufung, die am 31. 1. 1997 zur Post gegeben wurde. Das Berufungsgericht gab mit dem angefochtenen Urteil der Berufung nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die außerorden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a.) Zur außerordentlichen Revision der klagenden Partei: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Kläger zu Handen seines Rechtsanwaltes am 6.8.1997, sohin während der Gerichtsferien zugestellt. Der Lauf der Revisionsfrist begann daher am 26.8.1997 (§ 225 iVm § 222 ZPO) und die Frist endete am 22.9.1997. Die am 23.9.1997 zur Post gegebene außerordentliche Revision ist daher verspätet und war aus diesem Grund zurück... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Zustellung des Berufungsurteiles an die Rechtsmittelwerber am 19.8.1997 wurde die außerordentliche Revision am 23.9.1997 persönlich beim Erstgericht überreicht. Bei dem innerhalb der Sommergerichtsferien zugestellten Urteil endete die 4-wöchige Frist für die außerordentliche Revision aber am 22.9.1997 (SZ 57/65, MietSlg 42.501), sodaß das am 23.9.1997 persönlich und daher verspätet überreichte Rechtsmittel zurückzuw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil wurde am 17.7.1997 zugestellt, die Revision wurde aber erst am 23.9.1997 und damit nach Ablauf der vierwöchigen Rechtsmittelfrist des § 506 Abs 2 ZPO zur Post gegeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beginnt die Rechtsmittelfrist bei Zustellungen während der Gerichtsferien mit 0,00 Uhr des ersten Tages nach den Gerichtsferien zu laufen, die vierwöchige Frist endet mit Ablauf ... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 6.12.1995 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die betreibende Partei aufgrund eines rechtskräftig und vollstreckbaren Schiedsspruches des vom Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm gebildeten Schiedsgerichtes die Fahrnisexekution. Aufgrund eines Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes begehrte die betreibende Partei mit ihrem am 3.4.1996 bei diesem eingelangten Antrag ausdrücklich, den Schiedsspruch in Österreich für vollstreckbar zu er... mehr lesen...
Begründung: Der den Antrag des Klägers auf Leistung einer Versehrtenrente für die Folgen einer Berufskrankheit ablehnende Bescheid der beklagten Partei wurde dem Kläger am 19.3.1997 (einem Mittwoch) im Wege der Ersatzzustellung zugestellt. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid am 17.4.1997 (einem Donnerstag) zu Protokoll gegebene Klage als verspätet zurück, weil die unerstreckbare Klagefrist von vier Wochen am 16.4.1997 geendet habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs... mehr lesen...