Begründung: Der Kläger stellt folgendes Begehren: „1. Die Verträge zwischen der Beklagten und den in Beilage./A und Beilage./B angeführten Personen über den Erwerb von Zertifikaten, welche Aktien der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) repräsentieren sollten, welche während der Zeichungsfrist der Kapitalerhöhung der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) vom 20. 2. - 3. 3. 2006 abgeschlossen wurden, werden aufgehoben. 2. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger EUR 268.500,08 samt 4 % Zinsen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sich in einem Unterhaltsverfahren mit vollstreckbarem gerichtlichen Vergleich vom 10. November 2008 verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.809,40 EUR (5.600 EUR abzüglich 1.790,60 EUR für Naturalunterhaltsleistungen) zu zahlen. Zwischen den Parteien nicht strittig ist, dass das Erstgericht der Beklagten zur Hereinbringung des restlichen Unterhalts für den Monat Juni 2009 von 2.009,40 EUR sA die Forderungsexekution bewilligte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Das Erstgericht gab auch im zweiten Rechtsgang dem den gesamten betriebenen Anspruch umfassenden Oppositionsklagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 11. 1990 geborene Antragstellerin ist das uneheliche Kind der Ulrike R***** und des Antragsgegners. Sie wuchs im Haushalt der mütterlichen Großeltern auf; die Obsorge kam der Großmutter zu. Die Mutter der Antragstellerin leidet unter einer psychischen Erkrankung, steht unter Sachwalterschaft und bezieht nur eine geringe Pension. Auch ihre drei weiteren (1984, 1985 und 1996 geborenen) Kinder lebten und leben von ihr getrennt. Der Antragsgegner, der noch für s... mehr lesen...
Begründung: Während des beim Erstgericht anhängigen Ehescheidungsverfahrens der Streitteile erwirkte die Klägerin eine auf § 382e EO (idF vor 2. GeSchG, BGBl I 2009/40) gestützte einstweilige Verfügung, mit welcher dem Beklagten aufgetragen wurde, die Hälfte der Raten für näher bestimmte Hypothekardarlehen zu bezahlen, und zwar jeweils die bis zur Rechtswirksamkeit der einstweiligen Verfügung aufgelaufenen Rückstände binnen drei Tagen und die künftig fällig werdenden Beträge jewei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 185,17 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 385,17 EUR. Das Erstgericht gab dem Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Parteien gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „auße... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 20. 5. 1988 aus dem Alleinverschulden des beklagten Mannes geschieden. Die Frau begehrt - gestützt auf § 66 EheG - vom Mann 1.500 EUR an rückständigem Unterhalt und die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 300 EUR ab 1. 8. 2007. Die Frau begehrt - gestützt auf Paragraph 66, EheG - vom Mann 1.500 EUR an rückständigem Unterhalt und die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 300 EUR ab 1. 8. 2007. Die Vorinstanzen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Maria H*****, vertreten durch Mag. Susanne Unter, Rechtsanwältin in Ried im Innkreis, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Maximilian H*****, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung, über den außerordent... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 25. 8. 2000 geheiratet. Aus dieser Ehe entstammen zwei Kinder. Beim Erstgericht ist ein von beiden Streitteilen angestrengtes Ehescheidungsverfahren anhängig. Seit 2001 sind die Parteien gemeinsam Eigentümer der Ehewohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist. Sie finanzierten diesen Erwerb mit einem Bankkredit. Der Besicherung dieses Kredits und der Kapitalbildung zum Zweck der Rückzahlung des Kredits dienen vereinbarungsgemäß zwei Lebensversic... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1
Rechtssatz: Bei der Überprüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels ist von Amts wegen auch zu prüfen ist, ob eine Ferialsache iSd § 224 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheidungstexte 9 Ob 45/08w Entscheidungstext OGH 09.07.2008 9 Ob 45/08w 8 Ob 12/10p Entscheidungstext OGH 18.02.2010 8 Ob 12/10p ... mehr lesen...
Begründung: Das teils klagestattgebende, teils klageabweisende Urteil des Erstgerichts wurde dem Klagevertreter am 13. 12. 2007 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die am 21. 1. 2008 zur Post gegebene Berufung der Klägerin als verspätet zurück. Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Unterhaltsanspruch aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 12. 8. 1992 handle es sich um eine Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO. Die verhandlungsfreie Zeit ab 24.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Feststellung, dass die Beklagten für alle zukünftigen Ansprüche aus dem Unfall der Klägerin vom 20. 5. 2006 in der Ferienwohnung der Beklagten in I***** haften. Sie brachte vor, ihre Tochter habe die Ferienwohnung der Beklagten angemietet, damit die Klägerin, ihr Gatte und die beiden Töchter sowie ein Schwiegersohn den Urlaub dort verbringen könnten. Die Klägerin habe sich bei einem Sturz über die Stufen der Wohnung schwer verletzt. Die Beklagten h... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die Klägerin Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von eingeschränkt 18.316 EUR sA. Mit der wesentlichen Behauptung, sie habe gegen diese Forderung mit einer Gegenforderung aus dem Titel des Schadenersatzes aufgerechnet, begehrte die Klägerin das Urteil, die betriebene Forderung sei erloschen. Für den Fall, dass das Hauptklagebegehren unzulässig oder unberechtigt sein sollt... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch die Beklagten, seine Kinder, sind polnische Staatsangehörige. Der Kläger lebt seit Jahren, zumindest seit 1991, in Österreich, während die Beklagten ihren ständigen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen haben. Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich vom 2. April 1991, abgeschlossen vor einem österr. Bezirksgericht, zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 600 S für den Erstbeklagten, 500 S für den Zweitbeklagten und 400 S für die Drittbeklagte a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hielt seinen Wechselzahlungsauftrag vom 22. 6. 2004 hinsichtlich des Erstbeklagten zur Gänze, hinsichtlich des Zweitbeklagten und der Drittbeklagten teilweise aufrecht. Diese Entscheidung wurde dem Beklagtenvertreter am 1. 8. 2006 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Gericht zweiter Instanz die am 19. 9. 2006 bei Gericht überreichte Berufung der beklagten Parteien als verspätet zurück. Wechselstreitigkeiten seien gemäß § 224 Abs 1 Z 1 ZPO... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johannes S*****, vertreten durch Dr. Reinhard Schwarzkogler, Rechtsanwalt in Lambach, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-1... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das dem Unterhaltsbegehren der Klägerin stattgebenden Ersturteil nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Beklagten am 20. Dezember 2005 zu Handen seines Vertreters zugestellt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO sind Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt Ferialsachen, wozu auch Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit eines Unterhaltsvergleichs o... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 3. 2005 vor dem Bezirksgericht Bregenz getroffene Scheidungsfolgenvergleich nichtig ist und weiters die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten hinsichtlich bestimmter Grundstücksanteile. Sie stützt diese Klage zusammengefasst darauf, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil ihr bei Durchführung eines Aufteilungsverfahrens im... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der beiden nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verstorbenen Streitteile Ingeborg H***** und Ing. Hans H***** (im Folgenden weiterhin als Klägerin und Beklagter bezeichnet) wurde im Jahr 1967 geschieden. Noch vor der Ehescheidung schlossen sie am 21. 12. 1966 „im Zusammenhang mit der in beiderseitigem Einvernehmen erfolgenden Scheidung ihrer Ehe" einen notariellen Vertrag über die Scheidungsfolgen. In Punkt 1. dieses Vertrages verpflichtete s... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Widerklägerin (im Folgenden nur: Beklagte) begehrte mit ihrer Widerklage nicht nur die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten (im Folgenden nur: Kläger), sondern auch dessen Verurteilung zur Zahlung eines Unterhalts von 10.760 S (= 781,96 EUR) monatlich offenkundig ab 1. Februar 2001 und eines Unterhaltsrückstands von 238.564 S (= 17.337,12 EUR) für den Zeitraum vom 1. Februar 1998 bis 31. Jänner 2001... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil im Impugnationsprozess wurde den klagenden Parteien am 11. Juli 2002 zugestellt; ihre außerordentliche Revision jedoch erst am 16. September 2002 zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Die Revisionsfrist beträgt vier Wochen (§ 502 Abs 2 ZPO). Da gemäß § 224 Abs 1 Z 5 ZPO die in den §§ 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten Ferialsachen sind und gemäß § 225 Abs 2 ZPO die Gerichtsferien (hier vom 15. Juli bis 25. August) auf... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten - gestützt auf das Nachbarrecht -, die beklagte Marktgemeinde schuldig zu erkennen, die auf dem Dach eines Sportplatzgebäudes "angebrachte Sirenenanlage zu entfernen oder derart zu montieren, dass durch die Inbetriebnahme dieser Anlage eine Beeinträchtigung entsteht, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreitet". Das Erstgericht beraumte die mündliche Verhandlung über diese Klage für den 19. 2. 2002 an. Im Zuge dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Der Kläger ist der Vater der minderjährigen Kinder B***** und J***** M*****. Sie befinden sich in der Obsorge der Beklagten. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 24.000,-- sA an zuviel bezahlten Unterhalt für die Monate Juni und Juli 1999 für seine Kinder. Die Beklagte habe die Einleitung einer Gehaltsexekution gegen ihn veranlasst. Im Zuge des Exekutionsverfahrens seien ihm im Juni und Juli 1999 von seinem Gehalt jeweil... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. 10. 1984 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Im Zuge des beim Berufungsgericht zu 8 Cg 3836/84 anhängig gewesenen Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile in der Tagsatzung vom 29. 10. 1984 einen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab November 1984 1.000 S Unterhalt monatlich zu zahlen (Punkt 3.), während sich die Klägerin verpflichtete, die Rückzahlung für die I... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14ZPO §224 Abs1
Rechtssatz: Klagen nach § 14 AbgEO sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 3 Ob 6/01f Entscheidungstext OGH 20.06.2001 3 Ob 6/01f 3 Ob 270/06m Entscheidungstext OGH 21.12.2006 3 Ob 270/06m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1
Rechtssatz: Der Katalog der Rechtsstreitigkeiten in § 224 Abs 1 ZPO ist taxativ. Entscheidungstexte 3 Ob 6/01f Entscheidungstext OGH 20.06.2001 3 Ob 6/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115299 Dokumentnummer JJR_20010620_OGH0002_0030OB00006_01F0000_00... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Rückstandsausweises eines Finanzamtes führt dieses gegen einen Abgabenschuldner Exekution nach der AbgEO. In ihrer mit "Widerspruch gemäß § 37 EO iVm § 14 AbgEO" bezeichneten Klage begehrte die klagende Partei, mit Urteil die Vornahme ((der Exekution)) bezüglich einer Gläserspülmaschine und einer Espressomaschine als unzulässig zu erklären. In ihrer mit "Widerspruch gemäß Paragraph 37, EO in Verbindung mit Paragraph 14, AbgEO" bezeichneten Klage begeh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gegen § 11 Abs. 1 KSchG verstoßende Ausstellung eines Wechsels macht diesen weder nichtig, noch vernichtbar. Voraussetzung des Regressanspruchs des § 11 Abs. 2 KSchG ist, dass der Verbraucher den Wechsel eingelöst hat (SZ 50/147; RdW 1988, 90), was hier jedenfalls nicht geschehen ist. Die dogmatische Wurzel des § 1014 ABGB zeigt, dass § 11 KSchG nicht dazu dient, die Verpflichtung aus dem Grundgeschäft zu umgehen (v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 80.000 S sowie die Feststellung, dass seine aufgrund des Teilanerkenntnisurteiles des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 7. 1. 1991 bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Beklagten seit zumindest 1. 1. 1997 ruhe und er für die Dauer des Verfahrens nicht verpflichtet sei, der Beklagten Behandlungsbeiträge aufgrund deren Arztbesuche zu ersetzen. Hiezu brachte er vor, dass die Beklagte seit Jahren in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leb... mehr lesen...