Begründung: Mit Beschluß vom 18. Oktober 1988 berichtigte das Erstgericht das Protokoll über die Tagsatzung vom 12. Juli 1988 gemäß §§ 171 KO und 212 Abs. 5 ZPO. Gegen diesen Beschluß erhob die Konkursgläubigerin Andreas O*** Weinkellerei KG Rekurs, der vom Gericht zweiter Instanz gemäß § 214 Abs. 1 ZPO (§ 171 KO) als unzulässig zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des genannten Konkursgläubigers ist nicht berech... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte im vorliegenden Rechtsstreit das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Ausfolgung des zu 1 Nc 24/87 des Bezirksgerichtes Feldkirchen erliegenden Gerichtserlages von S 832.375,-- an ihn einzuwilligen. Nach dem Inhalt des im Akt erliegenden Protokolles über die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. August 1987 (ON 2) trug in dieser Tagsatzung zunächst die klagende Partei die Klage vor und stellte die darin ersichtliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §214 Abs1
Rechtssatz: Für eine erst nach Erledigung der Hauptsache (hier durch Zurückweisung der Klage) angeordnete Protokollberichtigung ist ein abgesondertes Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 502/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 2 Ob 502/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 5,401.550,70 s.A. In einem am 22.8.1984 beim Erstgericht eingebrachten Schriftsatz erklärte Margarethe W*** ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten der Klägerin. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 30.10.1984 beantragte die Beklagte die Zurückweisung der Nebenintervenientin. Der Erstrichter verkündete in dieser Tagsatzung in An... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen die "GHS Automaten GesmbH, G. S***, Wien", Lohnansprüche. Für die beklagte Partei schritt Rechtsanwalt Dr. Karl K***, Bruck/Mur, unter Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung (§ 30 Abs 2 ZPO) ein. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Mai 1984 schlossen die Parteien nachstehenden Vergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich zur Abgeltung aller wie immer gearteten gegenseitigen Forderungen an die klagende Partei zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §214 Abs1
Rechtssatz: Wird durch die Berichtigung des Protokolls nach Prozeßbeendigung eine nach der ursprünglichen Aktenlage prozeßfremde Partei in das Verfahren hineingezogen, hat diese ein Rechtsmittel gegen die Protokollberichtigung; es kommt dabei nicht darauf an, daß die Partei dem bereits (hier: durch Vergleich) beendeten Verfahren nicht mehr als Nebenintervenient beitreten konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Nach Urteilsfällung verfügte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei eine Berichtigung des Verhandlungsprotokolles vom 18.6.1985 über die Vernehmung des Sachverständigen dahingehend, daß es auf AS 328 statt "für den Benützer der Tür kann dadurch keine Gefahrenerhöhung eintreten" richtig "für den Benützer der Tür kann dadurch eine Gefahrenerhöhung eintreten" zu lauten hat. Nach Auffassung des Erstgerichtes liege ein offenbarer Übertragungsfehler vor. Durch das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §214 Abs1ZPO §216 Abs2
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse und Verfügungen des ersuchten Gerichtes, die die Protokollierung betreffen, ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 26/66 Entscheidungstext OGH 19.04.1966 4 Ob 26/66 Veröff: SZ 39/72 = EvBl 1966/358 S 564 6 Ob 281/06a Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §214 Abs1ZPO §515
Rechtssatz: Die Frist für den Rekurs gegen die Zulassung des Nebenintervenienten durch das Erstgericht beginnt auch für den sachlich in erster Instanz obsiegenden Rekurswerber (der gegen das Ersturteil daher keine Berufungsmöglichkeit hat) mit der Zustellung des erstgerichtlichen Urteiles zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 600/56 Entscheidungstex... mehr lesen...
Infolge der Eingabe der Beklagten vom 2. Dezember 1953 hat das Erstgericht das in Kurzschrift aufgenommene Verhandlungsprotokoll vom 3. November 1953 und dessen Übertragung bezüglich eines Satzes in der Wiedergabe der Parteienvernehmung der Beklagten gemäß § 212 Abs. 5 ZPO. mit der Begründung: berichtigt, daß es sich um eine offenbare Unrichtigkeit der Aufnahme gehandelt habe. Dem vom Kläger dagegen erhobenen Rekurse hat das Rekursgericht Folge gegeben und den erstinstanzlichen Besch... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §214 Abs1
Rechtssatz: Gegen die vom Erstgericht verfügte Berichtigung eines Protokolles ist kein abgesonderter Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 125/54 Entscheidungstext OGH 03.03.1954 2 Ob 125/54 Veröff: SZ 27/57 2 Ob 507/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 2 Ob 507/59 ... mehr lesen...