RS OGH 1986/5/13 14Ob77/86 (14Ob78/86)

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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Norm

ZPO §214 Abs1

Rechtssatz

Wird durch die Berichtigung des Protokolls nach Prozeßbeendigung eine nach der ursprünglichen Aktenlage prozeßfremde Partei in das Verfahren hineingezogen, hat diese ein Rechtsmittel gegen die Protokollberichtigung; es kommt dabei nicht darauf an, daß die Partei dem bereits (hier: durch Vergleich) beendeten Verfahren nicht mehr als Nebenintervenient beitreten konnte.

Entscheidungstexte

  • 14 Ob 77/86
    Entscheidungstext OGH 13.05.1986 14 Ob 77/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0037313

Dokumentnummer

JJR_19860513_OGH0002_0140OB00077_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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