Norm
ZPO §214 Abs1Rechtssatz
Wird durch die Berichtigung des Protokolls nach Prozeßbeendigung eine nach der ursprünglichen Aktenlage prozeßfremde Partei in das Verfahren hineingezogen, hat diese ein Rechtsmittel gegen die Protokollberichtigung; es kommt dabei nicht darauf an, daß die Partei dem bereits (hier: durch Vergleich) beendeten Verfahren nicht mehr als Nebenintervenient beitreten konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0037313Dokumentnummer
JJR_19860513_OGH0002_0140OB00077_8600000_001