Entscheidungen zu § 212a Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2008/5/8 6Ob84/08h

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Entscheidung | OGH | 08.05.2008

TE OGH 2001/10/16 4Ob243/01s

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Entscheidung | OGH | 16.10.2001

TE OGH 1999/5/20 6Ob112/99k

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1996/12/5 6Ob2285/96i

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Entscheidung | OGH | 05.12.1996

TE OGH 1995/10/12 8Ob1566/95

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Entscheidung | OGH | 12.10.1995

TE OGH 1994/10/20 6Ob546/94

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Entscheidung | OGH | 20.10.1994

TE OGH 1988/6/14 2Ob502/88

Begründung: Der Kläger stellte im vorliegenden Rechtsstreit das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Ausfolgung des zu 1 Nc 24/87 des Bezirksgerichtes Feldkirchen erliegenden Gerichtserlages von S 832.375,-- an ihn einzuwilligen. Nach dem Inhalt des im Akt erliegenden Protokolles über die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. August 1987 (ON 2) trug in dieser Tagsatzung zunächst die klagende Partei die Klage vor und stellte die darin ersichtliche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1988

RS OGH 1988/6/14 2Ob502/88, 8Ob1566/95

Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §212a Abs2
Rechtssatz: Nach der gemäß § 212 a Abs 2 ZPO auch bei der Abfassung des Verhandlungsprotokolles mit Hilfe eines Schallträgers vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der Vorschrift des § 212 Abs 5 letzter Satz ZPO können offenbare Unrichtigkeiten der Aufnahme oder der Übertragung auch nachträglich (also nach Ablauf der in dieser Gesetzesstelle normierten Widerspruchsfrist) jederzeit vom Gericht (von Amts wegen) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1988

TE OGH 1987/10/8 6Ob619/87

Begründung: In der vom Erstgericht am 8. September 1986 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen, das in Vollschrift die in § 207 Abs 1 Z 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben und den Beschluß enthält, daß von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen und für den übrigen Teil des Verhandlungsprotokolles ein Schallträger verwendet wird. Weiters ist in Vollschrift beurkundet, daß die Parteien mit der sofortigen Löschung der Aufnahme a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1987

TE OGH 1986/12/3 3Ob116/86

Begründung: Im zwischen der damaligen Klägerin Anna B*** und dem damaligen Beklagten Norbert B*** wegen Ehescheidung zu 5 Cg 264/84 beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Rechtsstreit erklärten die Parteien bereits in der am 29. Oktober 1984 durchgeführten ersten Tagsatzung, daß sie sich über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einigen würden. Deshalb wurde die Tagsatzung auf den 26. November 1984 erstreckt. In dieser Tagsatzung wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenomm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1986

TE OGH 1986/10/15 3Ob600/86

Begründung: In der vor dem Erstgericht am 13.12.1984 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf 127.265,67 brutto s. A. gerichtete Klage wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das in Vollschrift die im § 207 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO vorgeschriebenen Angaben und die Feststellung enthält, daß der Einzelrichter von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen hat und sich für die Abfassung des Verhandlungsprotokolls eines Schallträgers bedient. Weiters ist... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1986

RS OGH 1986/10/15 3Ob600/86, 3Ob116/86, 6Ob619/87, 6Ob546/94, 6Ob2285/96i, 6Ob112/99k, 4Ob243/01s, 6

Norm: ZPO §204 DZPO §212a Abs2ZPO §212 Abs6
Rechtssatz: Die Protokollierung in Vollschrift ist nur angeordnet, falls keine Protokollsabschrift begehrt wurde; nur wenn die Übertragung in Vollschrift entfällt, ist somit der Vergleich in Vollschrift zu protokollieren. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/170 = JBl 1987,122 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1986

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