Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Hannes Hammerschmidt und Mag. Gernot Götz, Rechtsanwälte in Spittal an der Drau, gegen die beklagte Partei G***** A***** S*****, vertrete... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ZPO §185 Abs1ASGG §87 Abs1
Rechtssatz: Im Zivilprozeß und somit auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren ist der Richter von amtswegen zur Beiziehung eines Dolmetschers verpflichtet, wenn er erkennt, daß er infolge sprachlicher Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, sich mit der zu vernehmenden Person zweifelsfrei zu verständigen. Erkennt der Richter dies nicht, so ist es Sache der zu vernehmenden Person, die Beiziehung e... mehr lesen...
Norm: ZPO §185 Abs1ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Partei durch unsachliches Vorbringen die ordnungsgemäße Fortsetzung des Rechtsstreites behindert, bietet keinen Grund, ihr aufzutragen, sich bei Säumnisfolgen durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wird ein solcher Auftrag erlassen und die Partei, die ohne Anwalt zur Verhandlung erscheint, deshalb gehindert, Prozeßhandlungen vorzunehmen, so bildet dieser Vorgang den Nichtig... mehr lesen...
Norm: ZPO §185 Abs1ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Nichtberücksichtigung der Schwerhörigkeit einer Partei einen Nichtigkeitsgrund darstellt. Entscheidungstexte 7 Ob 217/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 7 Ob 217/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036829 Dokumentnummer ... mehr lesen...