Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 12. 12. 2003 überreichten Klage von der Beklagten die Rückzahlung zweier per 14. 11. 2003 fällig gestellter Kredite in der Höhe des Klagsbetrages. Die Fälligstellung der Kredite sei insbesondere deshalb erfolgt, weil die Beklagte ihre Zahlungen eingestellt habe. Der Beklagten sei die Höhe des Rückstandes einerseits aus den geführten Gesprächen, andererseits aus den ihr zugegangenen Kontoauszügen bekannt. Obwohl die Beklagte zunächst zuge... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 ZPO idF BGBl I 2002/76 §180ZPO idF BGBl I 2002/76 §182aZPO idF BGBl I 2002/76 §258 ZPO § 179 heute ZPO § 179 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 179 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 10. November 1982 (bei Beilage H) erwarb der beklagte Verein von der Klägerin eine auf dem Gelände des Bahnhofes Krems stehende, mit Dachpappe gedeckte Holzriegelbauhalle um den Betrag von S 47.500,-- zuzüglich S 8550,-- Umsatzsteuer, zusammen also S 56.050,--. Das Abtragen der Halle übernahm der Käufer. Mit der Behauptung, daß der seit 10. November 1982 fällige Kaufpreis bisher nicht entrichtet worden sei, begehrt die Klägerin vom Bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 ZPO § 180 heute ZPO § 180 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 180 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 180 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht wies in Abänderung des erstrichterlichen Urteiles die auf Zahlung gerichtete Klage ab, weil Kläger Devisenausländer sei. Gegen diese Entscheidung ergriff die Klägerin Revision, in der sie unter Geltendmachung der Revisionsgrunde der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung beantragte, sie im Sinne einer Wiederherstellung der erstrichterlichen Entscheidung abzuändern, oder doch diese mit der Maßgabe wiederherzustellen, daß der... mehr lesen...