Begründung: Das Erstgericht setzte am 20.8.1991 eine Verhandlungstagsatzung für den 3.7.1992 an. Mit dem am 10.9.1991 eingelangten Schriftsatz beantragte der Kläger, die Verhandlungstagsatzung vom 3.7.1992 abzuberaumen und umgehend die Verhandlungstagsatzung noch im November oder Dezember 1991 anzuberaumen. Das Erstgericht wies den Antrag auf Vorverlegung der für den 3.7.1992 anberaumten Tagsatzung auf einen Termin im November oder Dezember 1991 mit der
Begründung: ab, daß für di... mehr lesen...
Norm: ZPO §129 Abs2 ZPO §130 Abs2 ZPO §141 ZPO § 129 heute ZPO § 129 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 130 heute ZPO § 130 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...