Entscheidungen zu § 128 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2023/12/20 3R125/23s

Norm: ZPO §128 Abs2 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Unter dem in § 128 Abs 2 ZPO erwähnten „Schaden“ ist sowohl ein bloß verfahrensrechtlicher als auch ein materiell-rechtlicher Nachteil zu verstehen. Allerdings ist ein nicht wiedergutzumachender Schaden infol... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2023

RS OGH 2011/10/20 2Ob161/11g

Norm: ZPO §128 Abs2 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Anträge auf Fristverlängerung sind als prozessuale Zwischenanträge formell zu erledigen. Verwerfung bedeutet daher eine Zurückweisung. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.2011

Entscheidungen 1-2 von 2