Rechtssatz
Anträge auf Fristverlängerung sind als prozessuale Zwischenanträge formell zu erledigen. Verwerfung bedeutet daher eine Zurückweisung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127421Im RIS seit
01.02.2012Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012