Begründung: Die am 15. 2. 1991 geborene Adriana S***** ist die Tochter von Iwona S***** und Wazlaw K*****. Die Minderjährige, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Ob die Mutter seit der Antragstellung (26. 2. 2008) in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der aktuelle Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekan... mehr lesen...
Norm: ZPO §115ZPO §116ZPO §121 Abs2
Rechtssatz: Vor Bestellung eines prozessualen Abwesenheitskurators müssen ausreichende Nachforschungen über den Aufenthalt des (angeblich) Abwesenden durchgeführt werden. Die Abwesenheit ist erst dann ausreichend bescheinigt, wenn der Aufenthalt des Abwesenden dem Kreis der Personen, die vom Aufenthalt in der Regel Kenntnis haben, unbekannt ist. Dass die Zustellung an einer bestimmten Adresse unmöglich ist, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §115ZPO §116 BZustG §8 Abs2
Rechtssatz: Die Kuratorbestellung nach § 116 ZPO ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 115 ZPO gegeben sind und außerdem der Empfänger entweder eine Prozeßhandlung vorzunehmen hat oder vor Gericht geladen werden soll. Eine Kuratorbestellung nach § 116 ZPO ist dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger als Partei bzw Verfahrensbeteiligter eine bekannte Anschrift hatte und die Zustellung an diese Ansch... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1ZustG §8 Abs2ZPO §115ZPO §116ZustG §25GmbHG §15 lita
Rechtssatz: (Abgesehen von 7 Ra 126/97v, 7 Ra 127/97s des OLG Wien; RW 0000197): Kann durch Hinterlegung nicht zugestellt werden, kommt nur ein Vorgehen nach den §§ 115, 116 ZPO iVm § 25 ZustG in Betracht.Vorher müssen zumutbare Erhebungen gepflogen werden. Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuch bekanntzu... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2ZPO §115ZPO §116
Rechtssatz: Für den abwesenden Drittschuldner kann ein Zustellkurator bestellt werden (so schon GlUNF 1646). Entscheidungstexte 3 Ob 2066/96m Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 2066/96m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107719 Im RIS seit 15.0... mehr lesen...