Entscheidungen zu § artikel1zu21 Abs. 2 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/5 97/16/0018

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Gänserndorf vom 9. Mai 1995 wurde dem Bund als Betreibenden gegen den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 544.922,70 s.A. die Exekution mittels Zwangsversteigerung einer näher bezeichneten Liegenschaft bewilligt. Mit Beschluss desselben Bezirksgerichtes vom 22. Juni 1995 wurde der betreibenden Partei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zur Hereinbringung der vollstreckbaren For... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1999

RS Vwgh 1999/7/5 97/16/0018

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §6a;GGG 1984 §21 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0019
Rechtssatz: § 21 Abs 2 GGG findet seinem klaren Wortlaut nach nur auf bewegliche körperliche Sachen Anwendung. In einem Versteigerungsverfahren betreffend eine Liegenschaft ist die Behörde nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 97/16/0504

Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 3. Oktober 1996, Zl. 94/16/0191, die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31. Mai 1994, Zl. Jv 3475-33a/94, betreffend Einhebungsgebühr, zurück. Weiters wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen hätte. Der Beschluß des Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 97/16/0504

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z14;EO §35;EO §40;EO §75;GGG 1984 §21 Abs2;VwGG §49 Abs5;
Rechtssatz: Das Ziel der Oppositionsklage geht nicht dahin, dass die besondere Kostenfolge des § 21 Abs 2 GGG hintangehalten wird. Im Übrigen ist über die Aberkennung der Kosten im Exekutionsverfahren zu entscheiden; der Rechtsweg ist unzul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1988/3/10 86/16/0222

Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §6;GGG 1984 §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde trifft keinerlei Ermittlungspflicht zur Frage, ob der zur Zahlung der Gerichtsgebühren nach § 21 Abs 2 GGG Herangezogene von der betreibenden Partei zu Recht als Verpflichteter nach § 6 EO in Anspruch genommen wurde oder nicht. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1988

RS Vwgh 1988/3/10 86/16/0222

Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §6;GGG 1984 §21 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/1, S 36;
Rechtssatz: Der Einwand des von einem Zahlungsauftrag nach § 21 Abs 2 GGG Betroffenen, nicht die verpflichtete Partei iSd § 6 EO gewesen zu sein, ist nicht zielführend, wenn er im Exekutionsverfahren, das dem genannten Zahlungsauftrag zugrundeliegt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1988

RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0110

Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §249;EO §294;GGG 1984 §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 Abs 2 GGG ist nur bei einer Exekution auf bewegliche körperliche Sachen - daher nicht bei einer Gehaltsexekution anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160110.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1986

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