RS Vwgh 1988/3/10 86/16/0222

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

EO §6;
GGG 1984 §21 Abs2;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde trifft keinerlei Ermittlungspflicht zur Frage, ob der zur Zahlung der Gerichtsgebühren nach § 21 Abs 2 GGG Herangezogene von der betreibenden Partei zu Recht als Verpflichteter nach § 6 EO in Anspruch genommen wurde oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160222.X03

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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