Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §11;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 GGG sieht vor, dass mehrere von Streitgenossen geltend gemachte Ansprüche zusammenzurechnen sind; dies gilt sowohl für die materielle als auch für die formelle Streitgenossenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160276.X03... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 §7 Abs4;ZPO §11;ZPO §187;
Rechtssatz: Die bloße Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten macht die verschiedenen Kläger oder Beklagten noch nicht zu Streitgenossen (Hinweis Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, 02ter Bd, Anm. 10 zu § 187 ZPO; OGH vom 17.10.1996, 8 Ob 2140... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit der beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingebrachten Klage vom 29. Oktober 1991 die Fällung des Urteils: "Die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 17.10. per 30.11.1991 zum 31.3.1992 ausgesprochene Kündigung wird für rechtsunwirksam erklärt." In der mündlichen Streitverhandlung vom 19. Mai 1993 schlossen die Streitparteien nachstehenden (auszugsweise wiedergegebenen) Vergleich: "Vergleich: 1) Die bekl... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160206.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 14. April 1986 beim Landesgericht Salzburg eine Klage wegen Körperverletzung mit nachstehendem Klagebegehren ein: "Urteil: b) dem Kläger eine monatliche Rente und zwar die bis Schluß des Verfahrens I. Instanz bis zur Rechtskraft der Entscheidung dieser Rechtsache fällig werdenden Beträge binnen 14 Tagen, die in Zukunft fällig werdenden Beträge zum jeweils Letzten der folgenden Monate zu bezahlen, nämlich für das Jahr 1986 eine... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Klagebegehren auf Zahlung monatlicher Renten, die unterschiedliche Zahlungstermine und unterschiedliche Höhen aufweisen, und aus der Klagserzählung, daß die Anführung der einzelnen Zeiträume ausschließlich der periodenweisen Staffelung der Höhe der Bezüge dient, so ist davon auszugehen, daß es sich nur ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in Streitigkeiten, die wiederkehrende Leistungen auf bestimmte und anschließend auf unbestimmte Zeitdauer zum Gegenstand haben, zur Ermittlung des maßgeblichen Wertes dem Gesamtbetrag der auf die bestimmte Zeitdauer ent... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Werden in einem gerichtlichen Vergleich (hier Vergleich im Rahmen eines Scheidungsprozesses) von beiden Streitteilen wechselseitig Leistungen übernommen, hat § 15 Abs 2 GGG nicht zur Anwendung zu kommen (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157). European Case Law Ident... mehr lesen...