RS Vwgh 1993/10/7 92/16/0083

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §15 Abs2;

Rechtssatz

Ergibt sich aus dem Klagebegehren auf Zahlung monatlicher Renten, die unterschiedliche Zahlungstermine und unterschiedliche Höhen aufweisen, und aus der Klagserzählung, daß die Anführung der einzelnen Zeiträume ausschließlich der periodenweisen Staffelung der Höhe der Bezüge dient, so ist davon auszugehen, daß es sich nur um einen einzigen - auf Lebenszeit - geltend gemachten Anspruch handelt, sodaß eine Zusammenrechnung nach § 15 Abs 2 GGG von vornherein ausscheidet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160083.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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