Index
27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §15 Abs2;Rechtssatz
Ergibt sich aus dem Klagebegehren auf Zahlung monatlicher Renten, die unterschiedliche Zahlungstermine und unterschiedliche Höhen aufweisen, und aus der Klagserzählung, daß die Anführung der einzelnen Zeiträume ausschließlich der periodenweisen Staffelung der Höhe der Bezüge dient, so ist davon auszugehen, daß es sich nur um einen einzigen - auf Lebenszeit - geltend gemachten Anspruch handelt, sodaß eine Zusammenrechnung nach § 15 Abs 2 GGG von vornherein ausscheidet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160083.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2017