Norm: PSG §6PSG §35 Abs3PSG §35 Abs4AußStrG 2005 §2 IE5AußStrG 2005 §2 II
Rechtssatz: Dem Letztbegünstigten nach § 6 PSG kommen Rechte vor Beendigung der Liquidation nur insoweit zu, als sie ihm vom Stifter oder vom Gesetz eingeräumt werden; zu letzteren gehören etwa die Anträge nach § 35 Abs 3 und 4 PSG. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x ... mehr lesen...